Hammer-Urteil in OÖ

Park-Abzocke: Gericht schmettert 2.000-Euro-Klage ab

Hunderte Klagen, Hunderte Opfer: Seit Monaten kämpfen Betroffene mit fragwürdigen Besitzstörungsklagen. Jetzt gibt es eine erste Retourkutsche.
Oberösterreich Heute
04.06.2025, 03:00
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Das Schema ist immer gleich: Lenker bleiben teils wenige Sekunden auf einem Grundstück stehen – dann flattert eine saftige Rechnung ins Haus. Sogar die Arbeiterkammer OÖ warnte schon vor dem Geschäftsmodell.

Zumindest die Parkplatz-Abzocke rund um den Standort beim ehemaligen Würstelstand an der Unionstraße hat einen Dämpfer erhalten: Das Bezirksgericht in Linz wies die Besitzstörungsklage ab.

Viele Betroffene

Wie berichtet tappten vergangenen Sommer dutzende Lenker in die Video-Falle. Grund: Der Kult-Würstelstand Kaiser Franz machte dicht – viele Gäste wussten davon aber nichts. Nur wenige Tage nach der Schließung traf es auch Robert Gassner: "Ich wollte mir nur eine Bosna holen", erzählt er gegenüber "Heute".

Als er sah, dass der Würstelstand geschlossen hatte, machte er sofort wieder kehrt. Wenige Wochen später flatterte aber schon der Anwaltsbrief ins Haus: Gassner bekam eine Unterlassungsklage, sollte schlussendlich 2.000 Euro zahlen.

Beschilderung schwer lesbar

Der Leondinger wollte die Klage nicht auf sich sitzen lassen, ließ es darauf ankommen. Der Fall landete am Bezirksgericht. "Natürlich fährt man nicht über ein Privatgrundstück, das muss man respektieren", betont Gassner.

In seinem Fall sei aber der Verdacht nahegelegen, dass der Besitzer es mutmaßlich darauf angelegt hatte, möglichst viele Störungen zu provozieren und diese mit hohen Anwaltskosten zu verfolgen. Das habe aus Gassners Sicht nichts mit legitimem Besitzschutz zu tun.

Der Richter habe "wirklich sehr gute Arbeit geleistet" und sich die Situation ganz genau angeschaut. Schlussendlich bekam Gassner recht: "Der Knackpunkt war, dass die Beschilderung erst lesbar ist, wenn die Kamera schon läuft", erklärt er. Die Entscheidung sei aber keinesfalls ein Präzedenzfall für andere Betroffene: "Es ist eine Einzelfallentscheidung."

{title && {title} } red, {title && {title} } 04.06.2025, 03:00