Rund um das Thermalbad Bad Vöslau sorgt seit mehr als eineinhalb Jahren eine ungewöhnliche Parkplatzfalle für Ärger: Wer beim beliebten Vöslauer Trinkbrunnen frisches Heilquellwasser abfüllt, wird mit einer Besitzstörungsklage bedroht. Die Forderung: 395 Euro Pauschalbetrag, anderenfalls drohe eine Klage.
Selbst dann, wenn ein Auto nur wenige Minuten auf der davorliegenden öffentlichen Fläche abgestellt war, landet mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Anwaltsbrief im Postkasten der Ahnungslosen. So auch im Fall einer Frau, die ihren Wagen im besagten öffentlichen Bereich geparkt hatte, um "für drei Minuten" Wasser zu trinken: Sie wurde per Anwaltsschreiben vor folgende Wahl gestellt: Sofort die besagten 395 Euro zu zahlen oder einer Klage wegen Besitzstörung entgegenzusehen – "Heute" hat berichtet.
Bald formierte sich Widerstand gegen die dreiste Praxis: Wie die Bürgerliste Bad Vöslau berichtet, weigerte sich die Frau und ließ es auf einen Prozess ankommen. Ihr Rechtsanwalt informierte die gegnerische Partei über den Entschluss – woraufhin diese die Klage zurückzog und die Kosten der Rechtsvertretung übernehmen musste.
Auch "Heute"-Leser Stefan M. war in die Falle getappt: In seinem Fall trudelte eine ganze Serie von Drohbriefen bei ihm ein, nachdem seine Frau den gemeinsamen Wagen im September 2024 zwar auf einer öffentlichen Fläche, aber in einem gelb markierten Bereich geparkt hatte.
Den Schreiben beigelegt war auch ein Foto seines Wagens mit offenem Kofferraum: "Ich habe mich sofort gefragt: Woher hat diese Kanzlei überhaupt meine Daten?", sagte Stefan M. gegenüber "Heute" Anfang Oktober. Er reagierte mit einem Schreiben, in dem er eine DSGVO-Auskunft forderte, erhielt aber statt einer Antwort darauf nur weitere Drohbriefe. Dann wurde eine "finale Frist vor Besitzstörungsklage" festgelegt.
Die Liste Bad Vöslau appelliert an alle Betroffenen, keine Zahlungen zu leisten, sondern sich rechtlich beraten zu lassen oder die Forderung zu beeinspruchen: "Wir bieten all jenen, die derzeit einer solchen Drohung ausgesetzt sind, unsere Unterstützung an und vermittle auf Wunsch auch den Kontakt zu einem mit der Causa vertrauten Anwalt."
Im Zuge der anwaltlichen Vorbereitung auf eine Auseinandersetzung vor Gericht sind, laut der Bürgerliste, weitere brisante Details ans Licht gekommen, die nun Fragen aufwerfen: "Einerseits besitzt der klagende Miteigentümer der Liegenschaft überhaupt kein Fahrrecht auf dem Malfattiweg, sondern darf ausschließlich die Zufahrt über die Jägermayrstraße benutzen", heißt es seitens der Liste. Andererseits stelle sich die Frage, ob "die 'Beweisfotos', welche den Besitzstörungsklagen beigefügt waren, möglicherweise durch eine illegale Videoüberwachung des öffentlichen Raums entstanden sind?" Diesem Verdacht werde wohl noch staatsanwaltlich nachgegangen werden.
Scharfe Kritik übt die Bürgerliste jetzt auch an der Stadtgemeinde Bad Vöslau, die sich laut eigenen Aussagen gegenüber der monatelangen Klagsserie machtlos sehe: "Schon eine einfache Überprüfung, der im Grundbuch nicht vorhandenen Servituten, hätte gezeigt, dass sich der klagslustige Miteigentümer der Liegenschaft, ohne rechtliche Grundlage, auf Kosten unschuldiger Mitbürger, zu bereichern versuchte."
Vor einiger Zeit sei der gegenständliche Bereich neben dem Trinkbrunnen im Auftrag der Stadtgemeinde mit gelben Streifen gekennzeichnet worden, um ein Verparken der Zufahrt zu verhindern, heißt es von der Bürgerliste: "Die ganze Situation ist unserer Meinung nach verkehrstechnisch jedoch mehr als unglücklich gelöst. Die Anbringung der gelben Markierungen stellt nach der Straßenverkehrsordnung (s. § 55 StVO 1960) keine Sperrfläche dar und es ist nicht klar ersichtlich, wo man für kurze Zeit halten kann, ohne die Zufahrt zu behindern."
Hier bestünde, so die Meinung der Liste, akuter Handlungsbedarf seitens der Stadtgemeinde, denn die Gemeinde selbst habe durch die "nicht eindeutig gelöste Situation überhaupt erst die Grundlage für das Geschäftsmodell Parkplatz-Abzocke" geschaffen.
Die widerständige Bürgerliste richtet jetzt einen Appell an die Verantwortlichen in Bad Vöslau: "Wir fordern die Stadtgemeinde dringend auf, die Parksituation im Bereich des Trinkbrunnens vor dem Thermalbad zu entschärfen. Es ist dort definitiv Platz für einen oder sogar zwei Plätze, wo man sein Auto für maximal 10 Minuten abstellen kann." Gemeinderat Simon Kauer, der die Liste Bad Vöslau (LBV) im Verkehrsausschuss der Gemeinde vertritt, will die Forderung beim nächsten Ausschusstermin einbringen.
Und auch Stadtrat Alexander Steinmeyer, ebenfalls Mitglied der Liste Bad Vöslau, betont:
"Für uns ist klar, dass die Zufahrt zur Liegenschaft am Beginn des Malfattiwegs gewährleistet sein muss. Andererseits ist uns aber genauso wichtig, dass Personen, die sich Wasser vom Vöslauer Trinkbrunnen holen, eine Haltemöglichkeit in unmittelbarer Nähe haben. Gerade älteren MitbewohnerInnen ist es nicht zumutbar, eine oder mehrere Getränkekisten über größere Distanzen zu schleppen."
Zurück zu Fall von "Heute"-Leser Stefan M.: Auf Rat des ÖAMTC hat M. auch die besagte "letzte Frist" verstreichen lassen. Er hat trotz des Risikos einer drohenden Gerichtsverhandlung nichts bezahlt. Umso überraschender wirkt es da, als er gegenüber "Heute" Verständnis für den Verfasser der Drohbriefe zeigt: "Es ist nachvollziehbar, wenn Anrainer ihre Zufahrt freihaben wollen. Aber anstatt sofort mit Klagen zu drohen, sollte man einfach fragen, ob jemand wegfahren kann."
Gleichzeitig sieht M. in den zahlreichen Strafandrohungen ein System der Geldmacherei. Geld gab es von ihm dafür keines. Auch lange nach dem Verstreichen der Frist hat M. keine weitere Drohung mehr erhalten. Nach mehreren Monaten der Funkstille sei die Sache daher für ihn beendet.