Regierung beschließt Reform

"Schluss mit Abzocke" – Autofahrer werden nun entlastet

Die Bundesregierung will härter gegen Parkplatz-Abzocker vorgehen. Strafen von über 400 € soll es künftig nicht mehr geben – "Heute" hat alle Details.
Nicolas Kubrak
18.09.2025, 09:59
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Schluss mit den Parkplatz-Abzocken! Seit Jahren locken dubiose Abmahnunternehmen angebliche Falschparker in eine dreiste Falle. Sie stellen Lenker vor die unbequeme Wahl: Entweder sie zahlen sofort 400 Euro oder sie müssen mit einer Klage rechnen. "Heute" berichtete in den vergangenen Monaten immer wieder über dreiste Parkplatz-Abzocker.

Regierung geht hart vor

Bei den Besitzstörungsklagen handelt es sich längst um keine Einzelfälle mehr, es ist vielmehr ein boomendes Geschäft. Medien, Konsumentenschützer und Automobilclubs haben zuletzt verstärkt darauf hingewiesen, dass es hier ein gravierendes Problem gibt.

Dieses will die Bundesregierung beheben: Im Ministerrat am Mittwoch hat die Dreierkoalition auf Vorschlag des Justizministeriums eine Reform im Besitzstörungsrecht beschlossen. Konkret ist geplant, dass gerichtliche Besitzstörungsverfahren so günstig werden sollen, dass es sich für Abmahnunternehmen nicht mehr auszahlt, außergerichtlich viel Geld von Falschparkern zu verlangen.

Tarife gesenkt, Kontakt mit Gerichtshof möglich

Wer sich berechtigterweise gegen Störungen seines Besitzes wehrt, soll das auch weiterhin können, stellte Justizministerin Anna Sporrer beim Doorstep vor dem Ministerrat klar. Doch mit der geplanten Reform werden missbräuchliche KFZ-Besitzstörungsklagen als Geschäftsmodell eingedämmt.

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Justizministerin Anna Sporrer und NEOS-Klubchef Yannick Shetty traten vor dem Ministerrat vor die Presse.
Helmut Graf

Gelingen soll das mit zwei Schlüsselmaßnahmen: Einerseits wird durch die Einführung einer Sonderbemessungsgrundlage der Anwaltstarif von 400 auf rund 100 Euro gesenkt. "Wir entziehen dem Geschäftsmodell 'Parkplatz-Abzocke' das, was es am Leben hält: den Profit", so das Justizministerium.

Anderseits will die Regierung Rechtssicherheit schaffen: Betroffene können künftig den Obersten Gerichtshof (OGH) einschalten, was bisher dezidiert ausgeschlossen war. Selbst bei geringen Streitwerden wird hier der Zugang zum OGH möglich sein.

Sporrer: "Tut dem Rechtsstaat nicht gut"

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ): "Einmal falsch gewendet und schon flattert das Anwaltsschreiben mit mehreren hunderten Euro ins Haus. Das hat System: Einschüchterung und Drohung, um Profit zu machen. Das tut dem Rechtsstaat nicht gut. Wir entziehen dem Geschäftsmodell 'Parkplatz-Abzocke' das, was es am Leben hält: den Profit. Wir begrenzen Anwaltskosten und schaffen Rechtssicherheit, auf die die Bevölkerung vertrauen kann."

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