In der Quellenstraße 92 im 10. Wiener Bezirk befand sich jahrelang eine unbenutzte Einfahrt, die sich als Abzock-Hotspot entpuppen sollte. Wer mit seinem Auto vor dem Mehrparteienhaus parkte oder hielt, erhielt wenige Wochen später eine Klagsdrohung samt Geldforderung von mindestens 395 Euro ins Haus gestellt.
Früher war in dem Wohnhaus noch eine Werkstatt in Betrieb, doch seit Jahren gibt es dort einen Kindergarten – die Einfahrt wird nicht benutzt und wurde mittlerweile komplett weggerissen – "Heute" berichtete. Das Ende der üblen Machenschaft ist besiegelt – nun bereitet ein Wiener Anwalt eine Klage gegen die Hauseigentümerin vor.
Neben ahnungslosen Autofahrern kassierten auch unzählige Taxler, Bauarbeiter und Eltern die dubiosen Anwaltsbriefe. Der Vorwurf: Besitzstörung. Die Forderung: Eine Zahlung von 395 Euro oder eine Klage. Unzählige Pkw-Lenker zahlten aus Angst ein – ohne zu wissen, was sie verbrochen hatten.
Die Lösung: Eine Streitgenossenschaft, die vor Gericht um ihr Recht kämpft. Die Rechtsanwaltskanzlei WSLAW unter der Leitung von Anwalt Wolfgang Schöberl holt nun zum Rundumschlag gegen die vermeintlich besitzgestörte Hausbesitzerin aus und macht Rückforderungsansprüche zahlreicher Geschädigter geltend.
Betroffen sind laut Anwalt Personen, die dort nur für wenige Minuten hielten – etwa um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen oder Baumaterial zu entladen.
"Obwohl die betroffene Liegenschaft über keinerlei Parkplätze verfügt und es somit zu keiner tatsächlichen Behinderung von Zu- oder Ausfahrten kommen konnte, wurden zahlreiche Betroffene zur Zahlung hoher Beträge aufgefordert. Es wurden Summen von über 400 Euro eingefordert – Beträge, für die viele Menschen hart arbeiten müssen", erklärt Anwalt Wolfgang Schöberl gegenüber "Heute".
Am Montag gab es zur Causa "Besitzstörung" eine Informationsveranstaltung für die Geschädigten, eine Klage wird vorbereitet. Mindestens 30 Betroffene sollen sich bislang der Streitgenossenschaft angeschlossen haben. Anwalt Schöberl empfiehlt gegenüber "Heute":
"Interessierte Betroffene können sich der Streitgenossenschaft anschließen. Dazu ist die Unterzeichnung einer Vollmacht erforderlich sowie die Bezahlung eines Gerichtskostenbeitrags in Höhe von 50 Euro. Im Erfolgsfall wird dieser Beitrag gemeinsam mit dem rückgeforderten Betrag refundiert." Unter der Mailadresse [email protected] können sich Geschädigte melden.