Gesetz in Planung

"Brauchen Lösung"– Ministerin will Park-Abzocke beenden

Tausende Lenker werden jährlich in Wien abgezockt, weil sie kurz stehenbleiben oder umdrehen. Justizministerin Anna Sporrer arbeitet an einer Lösung.
Thomas Peterthalner
19.05.2025, 15:12
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Kurz umdrehen oder nur ein paar Sekunden stehenbleiben reicht: In der Saikogasse in Wien-Donaustadt werden Lenker gnadenlos abgestraft, berichtete vor kurzem ein "Heute"-Leser. Dem Wiener flatterte eine Klagsdrohung wegen Besitzstörung ins Haus – er soll 395 Euro zahlen. Die Abzocke hat System, in Wien gibt es gleich mehrere Hotspots, an denen abkassiert wird. Der Öamtc fordert klare gesetzliche Regeln von der Bundesregierung gegen diese Art der Abzocke.

"Arbeiten intensiv an Maßnahmen"

Nun reagiert Justizministerin Anna Sporrer (SP). "Es wird bereits intensiv an Maßnahmen gearbeitet, um missbräuchliche Besitzstörungsklagen einzudämmen. Wir brauchen eine praktikable und für die Menschen wirksame Lösung, deshalb stehen mein Haus und ich dazu auch im Austausch mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis", so Sporrer zu "Heute".

Parkplatz-Abzockfallen in und um Wien

1010, Wiesinger Straße/Stubenring

1020, Große Sperrlgasse 17

1040, Schelleingasse 17

1100, Quellenstraße 92

1140, Lützowgasse 14a

1160, Hasnerstraße 128

1210, Prager Straße 94-98

1210, Donaufelder Straße 91

1220, Franz-Eduard-Matras-Gasse 8

1220, Walter-Zeman-Gasse

1220, Breitenleer Straße

1220, Saikogasse 5

Vösendorf, Am Teich

Im Zweifel nicht zahlen

Denn laut Öamtc komme es häufig zu völlig überzogenen Forderungen wegen minimalen oder erfundenen Parkvergehen. Weil Gerichte Klagen oft großzügig stattgeben, zahlen viele Betroffene aus Angst – damit soll nun bald Schluss sein. Der Autofahrerclub rät, im Zweifel nicht zu bezahlen.

Lenker von Kameras gefilmt

Doch wieso erhalten ahnungslose Autofahrer immer wieder Klagsdrohungen ins Haus gestellt? Für die Datenschutzbehörde ist klar: Laut Kraftfahrgesetz haben Privatpersonen das Recht, von der Kraftfahrbehörde Auskunft über Name und Anschrift der Zulassungsbesitzer zu erhalten. Der Grundstückbesitzer müsse dafür nur "ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen" und Fahrzeugdaten angeben – meistens werden Autofahrer von Kameras gefilmt.

{title && {title} } pet, {title && {title} } Akt. 19.05.2025, 15:20, 19.05.2025, 15:12
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