Kamera in Fahrzeug

Neue Strafen-Falle in Wien – jetzt warnen Autofahrer

In Wien sorgt eine angebliche Parkplatzzufahrt für Ärger bei Autofahrern. Eine Kamera aus einem Auto in einer Kurzparkzone filmt alles mit.
Community Heute
10.05.2025, 08:45

Kein abgeflachter Gehsteig vor dem Grundstück, hochgradige Datenschutzverstöße durch Dauerbewachung öffentlichen Raums, unbefahrbare Zufahrt: Man dürfte meinen, dass die Klagsdrohungen wegen angeblicher Besitzstörung auf der Saikogasse 5 in der Wiener Donaustadt jeglicher Grundlage entbehren.

Trotzdem verschicken Anwälte der Privatgrundbesitzer- bzw. Mieter regelmäßig Klagsdrohungen an ahnungslose Autofahrer wegen vermeintlicher Besitzstörung. Nun wird vor dem Grundstück auf die Falle hingewiesen.

"Achtung, in diesem Auto ist eine Kamera"

Max* (Name von der Redaktion geändert) parkt seit Jahren in der Saikogasse, plötzlich soll auch er eine saftige Strafe zahlen. Er möchte sich gegen die dubiosen Machenschaften wehren. Doch Max scheint nicht der Einzige zu sein.

Wie auf Leserreporter-Fotos ersichtlich ist, sollen Unbekannte die Dashcam des filmenden Fahrzeugs mit einem A4-Zettel beklebt haben. "Achtung Parkplatz-Falle! In diesem Auto ist eine Kamera, die 24/7 filmt (Anmerkung: 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche – kurzum: nonstop)", ist auf der Heckscheibe eines Autos zu lesen, das direkt vor dem Privatgrund geparkt ist.

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Das sagt Datenschutzbehörde

Tatsächlich scheinen vermeintliche Beweisbilder, die die Autofahrer per Post zugestellt bekommen, von diesem Auto geknipst worden zu sein. Nachdem die Kennzeichen erfasst werden, können sich Privatgrundbesitzer- oder Mieter bei der Kraftfahrbehörde die Daten von den Fahrzeughaltern holen.

Dabei verstößt der Urheber der gefilmten Aufnahmen mehrfach gegen Datenschutzbestimmungen: Um sein Privatrecht mittels Kamera zu schützen, müssten Kameras immer nach unten gerichtet sein. Außerdem dürften sie unter anderem keinen öffentlichen Raum oder Personen erfassen. Da das Cam-Auto auf einer Kurzparkzone steht, ist das Wahren datenschutzrechtlicher Bestimmungen in diesem Fall schon fast ein Ding der Unmöglichkeit – aber kein Hindernis.

In weiterer Folge werden die Pkw-Besitzer in einem Brief darüber informiert, dass sie eine Besitzstörung begangen haben sollen – Klagsdrohung und Geldforderung im mittleren dreistelligen Eurobetrag inklusive – in seinem Fall waren es 395 Euro.

Max möchte sich jedenfalls gegen die Drohung wehren, ein Sprecher der Datenschutzbehörde erklärte gegenüber "Heute", dass solche Sachverhalte im Rahmen eines Verfahrens nur abschließend geprüft werden. Aber: "Wer sich in seinem Datenschutzrecht verletzt fühlt, kann Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 10.05.2025, 10:15, 10.05.2025, 08:45
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