In der Perfektastraße 11 in Wien-Liesing stellte "Heute"-Leser Erich* (Name von der Redaktion geändert) seinen Tesla auf einem Privatparkplatz ab. 15 Minuten stand der Wagen des Wieners auf dem Abstellplatz – für die Anwaltskanzlei Luesgens war das Grund genug, eine Klagsdrohung samt Geldforderung in Höhe von 395 Euro für ihre vermeintlich geschädigte Mandanten zu fordern.
Doch damit nicht genug. Nachdem Erich die erste Forderung eingezahlt hatte, folgte nun die nächste böse Überraschung: Die Sicherheitsfirma "Besitzwacht" verrechnet ihm nun wegen desselben Vorfalles eine zusätzliche Strafe von 156 Euro. Der Autofahrer versteht die Welt nicht mehr. "Heute" klärt auf.
Der Wiener beschwerte sich über die Vorgangsweise der "Besitzwacht", wünschte ihnen trotz allem viel Erfolg. Diese antwortete prompt: "Haben wir – unter anderem dank immerwährender Vollidioten, die nicht parken können und dann glauben, vor Gericht damit auch noch durchzukommen."
Erich versteht im "Heute"-Talk nicht, wie so etwas erlaubt sein soll: "Ich empfinde diese Ausdrucksweise als völlig unangemessen und frage mich, ob ein zugelassenes Sicherheitsunternehmen in Österreich auf diesem Niveau operieren darf."
Muss Erich auch die zweite Strafe zahlen? Im "Heute"-Talk erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried, dass jeder Fall einzeln zu beurteilen ist. In dieser Strafen-Causa steht für ihn fest: Da Erich der ersten Geldforderung nachgekommen war, lassen sich die Pauschalkosten der zweiten Firma nicht begründen. Lediglich die Fallbearbeitung im Zuge der Halterauskunft in Höhe von 47,75 Euro seien somit gerechtfertigt.
Für die österreichische Datenschutzbehörde steht fest: Laut Kraftfahrgesetz haben Privatpersonen das Recht, von der Kraftfahrbehörde Auskunft über Name und Anschrift der Zulassungsbesitzer zu erhalten. Der Grundstückbesitzer müsse dafür nur "ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen" und Fahrzeugdaten angeben – diese hält der Inhaber des Parkplatzes mittels zweier Kameras fest. Fakt ist: Das Erheben der Daten ist rechtens – mehr dazu hier.
Für ein ähnliches Parkmanöver am 17. August 2024 soll auch Familienvater Peter* (Name der Redaktion bekannt) doppelt blechen. Er wollte damals bloß schnell für sich und seine beiden Kinder etwas zu essen holen, parkte sich ebenso in der Perfektastraße 11 ein. Ein Fehler – denn der Parkplatz war Privateigentum. Die 400-Euro-Strafe, die auf ihn zukam, zahlte auch Peter, doch nun wird noch mehr Geld von ihm gefordert – "Heute" berichtete.
Was es mit solchen Forderungen auf sich hat, und wie sich die Lage rechtlich einschätzen lässt, fragte "Heute" die Arbeiterkammer Wien. "Sowohl bei der Forderung der Kanzlei Luesgens als auch bei der Forderung der Besitzwacht ist der geforderte Betrag völlig überzogen", erklärt eine Mitarbeiterin der Arbeiterkammer.
Die Besitzwacht haben sie schon länger auf dem Radar, kennen sich also bestens mit der Thematik aus. Dass die Schadensersatzforderung erst acht Monate nach der ersten Zahlung aufkommt, spreche klar für ein Abzock-Modell: "Niemand rechnet damit, dass dann noch etwas hinterherkommt. Die 395 Euro, die anfänglich gefordert werden, sind ein nicht aufgeschlüsselter Pauschalbetrag". Dass man damit davon ausgeht, dass die Sache erledigt sei, wäre nachvollziehbar.
Jetzt müsse auch Peter für die angefallenen "Überwachungskosten" aufkommen. Auf Nachfrage bei der "Besitzwacht GmbH", von der die Zahlungsaufforderung kommt, erfuhr er, "dass die Sache nach der Zahlung erledigt" sei. Für Peter I. ist jedoch klar: "Ich zahle das nicht". Ob auch Erich ohne einer weiteren Einzahlung davonkommt, bleibt abzuwarten.