Seine Besuche am Simmeringer Friedhof könnten einen Wiener nun teuer zu stehen kommen. Georg parkte innerhalb weniger Wochen gleich zweimal auf dem Parkplatz eines Geschäfts für Künstlerbedarf. Vor der Einfahrt sind deutliche Schilder angebracht: Man darf hier maximal 60 Minuten für die Dauer der Einkäufe parken. Andernfalls droht nicht nur die Abschleppung, sondern auch eine Besitzstörungsklage.
Georg war allerdings am Sonntag unterwegs und stellte seinen BMW auf dem Parkplatz ab. Er ging davon aus, dass er niemanden stören würde, da ja am Sonntag das Geschäft zu hatte. Das Ganze machte er gleich zweimal und bekam nun von einem Anwalt die Rechnung präsentiert: Insgesamt 790 Euro soll er für sein Vergehen nun bezahlen. Andernfalls würde man den Wiener wegen Besitzstörung klagen. Er selbst sieht nicht ein, warum er jetzt so viel Geld bezahlen sollte.
Tatsächlich hat der Chef des Geschäfts seinen Parkplatz für die eigene Kundschaft beschränkt. An Feier- und Sonntagen können jedoch auch andere Fahrzeuglenker den Stellplatz rechtmäßig nutzen, in dem sie diesen über die Plattform "Parkbuddy" buchen.
Dabei handelt es sich um ein Portal, bei dem man seinen Park- oder Stellplatz für eine gewisse Dauer vermieten kann. Auf der anderen Seite kann der Autofahrer diesen dann online bezahlen und verwenden. So sollen alle Parteien etwas davon haben.
Leserreporter Georg hätte also den Parkplatz über "Parkbuddy" um 1,50 pro Stunde oder 4,50 Euro am Tag buchen müssen. Dann hätte er dort auch rechtmäßig seinen BMW abstellen dürfen.
Ob Georg die Strafe nun bezahlen muss? Das ist derzeit noch unklar. Fix ist aber, dass es sich hier um ein Vergleichsangebot handelt, demnach kann man auch versuchen, ein Gegenangebot zu unterbreiten.