Parkvergehen, die womöglich gar keine sind – und plötzlich flattert eine teure Besitzstörungsklage ins Haus. Hinter solchen Klagen steckt laut ÖAMTC längst ein lukratives Geschäftsmodell, das mit echtem Besitzschutz wenig zu tun hat.
Der Club fordert klare gesetzliche Regeln gegen diese Art der Abzocke. In einem Schreiben an Justizministerin Anna Sporrer warnt Öamtc-Rechtschef Martin Hoffer: "Die zum Teil sogar strafrechtlich bedenklichen Drohungen belasten das berechtigte Instrumentarium des Besitzschutzes und haben sich mancherorts zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt."
Besonders häufig komme es laut Öamtc zu völlig überzogenen Forderungen nach minimalen oder erfundenen Parkvergehen. Weil Gerichte Klagen oft großzügig stattgeben, zahlen viele Betroffene aus Angst – und füttern damit das System.
Wie brisant die Lage ist, zeigt ein Blick nach Wien: Laut Landesgericht für Zivilrechtssachen ist die Zahl der Besitzstörungsklagen bei den Bezirksgerichten von 2013 bis 2023 um satte 75 Prozent gestiegen – von 1.657 auf 2.869.
Immerhin: In einem aktuellen Musterverfahren gab das Gericht dem Öamtc Recht. Wer rechtzeitig eine Unterlassungserklärung abgibt und einen sogenannten prätorischen Vergleich anstrebt, kann einer Klage zuvorkommen. "Damit verlieren Besitzstörungsklagen ihre Grundlage", so Hoffer.
Doch dem Öamtc reicht das nicht: "Der Gesetzgeber muss handeln", fordert der Club – und rät Betroffenen, sich nicht einschüchtern zu lassen, sondern rechtlichen Rat einzuholen. Tipp: Nicht zahlen, sondern beraten lassen – denn oft ist die Klage unzulässig, so die Experten.