Nächstes Park-Opfer

Flaschen in Bad Vöslau mit Wasser gefüllt: 395 € Strafe

Eine Frau kassierte eine Strafandrohung, nachdem sie vom öffentlichen Trinkbrunnen trank. Bei "Heute" meldete sich ein weiteres Opfer.
Victoria Carina  Frühwirth
03.10.2025, 05:15
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Die Frau hatte ihr Auto im öffentlichen Bereich geparkt, um "für drei Minuten" Wasser beim Trinkbrunnen in Bad Vöslau zu trinken. Fürs Parken kassierte sie eine Strafandrohung: Jetzt 395 € zahlen oder eine Klage wegen Besitzstörung ("Heute" berichtete).

"Heute"-Leser: "Wollte Wasserflaschen auffüllen"

Die Geschichte schlug hohe Wellen, daraufhin meldete sich jetzt Leser Stefan M. bei der Redaktion: Auch er bekam wegen des Parkens an jener Stelle in Bad Vöslau eine ganze Serie von drohenden Anwaltsbriefen.

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Für jedes Foto in "Heute" oder jedes Video auf "Heute.at" gibt es 50 Euro.So geht's

"Der Vorfall ist im September 2024 passiert. Meine Frau wollte Wasserflaschen am öffentlichen Trinkbrunnen auffüllen", erzählt M. im "Heute"-Gespräch. Sie parkte das Auto ihres Mannes auf öffentlicher Fläche im gelb markierten Bereich – dort, wo das Drama scheinbar öfters seinen Anfang nimmt.

Stefan M. bekam das Foto seines Pkw vom Rechtsanwalt zugeschickt.
privat

Im heurigen Februar – also fünf Monate später – flatterte ein Anwaltsschreiben in Stefan M.s Briefkasten: 395 Euro oder Klage. Beigelegt war ein Foto seines Wagens mit offenem Kofferraum. "Ich habe mich sofort gefragt: Woher hat diese Kanzlei überhaupt meine Daten? Deshalb habe ich ein Schreiben mit einer DSGVO-Auskunft geschickt. Eine Antwort bekam ich bis heute nicht."

Drohbriefe mit "Finaler Frist"

Stattdessen folgten weitere Briefe. "Das zweite Schreiben wirkte sehr automatisiert. Interessant war: Mein erstes Schreiben war angehängt – aber in veränderter Form!", schildert der Niederösterreicher. Im März dann das dritte Schreiben, ein Brief mit rotem Stempel: 'Finale Frist vor Besitzstörungsklage'.

Dieses Schreiben erhielt Stefan M. von der Rechtsanwaltskanzlei.
privat

Herr M. ließ sich von dem Brief nicht einschüchtern, suchte Rat beim ÖAMTC und einer Rechtsberatung der Stadt Bad Vöslau. Sein Fazit: "Man darf nicht hinnehmen, was hier im großen Stil praktiziert wird. Die Gemeinde sagt zwar, das sei außerhalb ihres Handlungsspielraums – aber sie sollte mit den Anrainern eine Lösung suchen."

"Das wirkt systematisch"

Stefan M. hat auf Rat des ÖAMTC die Frist verstreichen lassen und trotz des Risikos einer drohenden Gerichtsverhandlung nichts bezahlt. Tatsächlich hat er seither nichts mehr von Anwalt und Rechtskanzlei gehört, auch von einer Klage vor Gericht fehlt jede Spur. Für ihn ist die Sache nach Monaten der Funkstille jetzt abgeschlossen.

Trotzdem macht er zum Schluss klar, dass er zu einem Grad auch Verständnis für den Kläger hat: "Es ist nachvollziehbar, wenn Anrainer ihre Zufahrt frei haben wollen. Aber anstatt sofort mit Klagen zu drohen, sollte man einfach fragen, ob jemand wegfahren kann." In den sich stapelnden Strafandrohungen – scheinbar von einer einzelnen Privatperson ausgehend – verortet M. ein System der Geldmacherei.

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