Beschwerde abgewiesen

Quälerei! Tierärztin darf keine Hunde mehr halten

Eine Tierärztin verliert vor Gericht den Kampf gegen ihr Tierhalteverbot - Hunde und Katzen darf sie dauerhaft nicht mehr halten.
Victoria Carina  Frühwirth
02.10.2025, 21:14
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Bei mehreren unangekündigten Kontrollen stießen Behörden und Amtstierärzte auf ein Bild des Grauens: Beißender Geruch nach Kot und Urin, desaströs verschmutzte Katzenbereiche, 14 Häufchen bei einer Cocker-Spaniel-Hündin.

Auf dem Boden verteilte sich Erbrochenes im Katzen-Bereich, die Tiere hausten bei zu kleinen Fenstern, Spielmöglichkeiten fehlten gänzlich und zuletzt lagen auch noch Stromkabel frei neben den Tieren. Die Richterin legte zahlreiche Lichtbilder vor und fragte die Angeklagte direkt: "Wie können Sie das erklären?"

Erzähle uns deine Story!

Wurde dir eine Beihilfe gestrichen? Kannst du dir das Leben kaum mehr leisten? Ist dir gerade etwas besonders Trauriges, Witziges oder Erstaunliches geschehen? Bewegt dich ein anderes Thema? Bist du der Meinung, dass deine Geschichte erzählt werden sollte? Dann melde dich bei uns unter [email protected]. Denn deine Story ist uns wichtig!Mail an uns

Beschwichtigte: "Sah immer so aus"

Die Antwort der Hollabrunnerin (sie praktiziert außerhalb der Region): "In der Früh hat es immer so ausgeschaut. Es ist täglich gesäubert worden", so die NÖN. Später räumte sie ein: "Das war ein Missstand, das stimmt. Ich hatte vor, das zu ändern." Sie bleibt dabei, dass kein Tierleid verursacht worden sei, da es sich nicht um einen Dauerzustand gehandelt habe.

Das Gericht in St. Pölten entschieden daran anschließend: Das von der BH Hollabrunn verhängte Hunde- und Katzenhalteverbot gegen die Tierärztin bleibt bestehen. Zwei rechtskräftige Vorstrafen und zahlreiche Verstöße gaben den Ausschlag. Ihr Anwalt argumentierte noch, die Frau habe ihr Verhalten kritisch aufgearbeitet und befinde sich seit mehr als einem Jahr in therapeutischer Begleitung. Seine Worte stießen auf Ablehnung.

Illegale Verkäufe

Neben den hygienischen Missständen wurden auch illegale Welpenverkäufe auf Online-Plattformen dokumentiert. Dabei ging es um Würfe von acht Hündinnen im Jahr 2022, angeboten über das Anzeigenportal "Willhaben".

Zwingend vorgeschriebene Untersuchungen zur Vermeidung von Qualzuchten seien nicht durchgeführt worden. Auch das Anbieten von Hundewelpen im Jahr 2024 sei nicht rechtens gewesen. Unter Tränen erklärte die Tierärztin vor Gericht: "Ich wollte eine ordentliche Versorgung." Doch das Geld sei ihr ausgegangen, sie habe sich finanziell und psychisch in einer Ausnahmesituation befunden.

Vorhalte, Urteil und Folgen

Die Liste der Vorhalte wurde länger und länger. Welpen seien müde, schlapp und kaum stehfähig gewesen. Gewichtskontrolle wurde keine vorgenommen. Als Katzenklo dienten Pellets, die eigentlich für die Großtierhaltung vorgesehen sind. Hier wurde Tierleid verursacht, bestätigte eine Amtstierärztin auf Richterin-Nachfrage.

Die Richterin ließ diese "Erklärungen" der Tierärztin nicht gelten und berief sich auf die klaren Beweisbilder: "Ich halte Ihnen nichts vor, was ich nicht gesehen habe." Die schriftliche Erkenntnis fiel klar aus: Die Beschwerde wurde abgewiesen, das Tierhalteverbot gilt auf unbestimmte Zeit.

{title && {title} } VF, {title && {title} } 02.10.2025, 21:14
Jetzt E-Paper lesen