Ein Wiener Pensionist sorgt mit seiner ausgeprägten Kleinkariertheit für großen Ärger in einer Garten-Wohnsiedlung in der Donaustadt. Noch so minimale Vergehen würden vom "Garten-Tyrann" mit Argusaugen entdeckt und gnadenlos zur Anzeige gebracht. Eine Bewohnerin schildert, dass sie sogar jedes Mal aus ihren Schuhen schlüpft, um beim Vorbeigehen an seinem Grundstück ja keine "Lärmbelästigung" zu riskieren.
Auf den direkten Nachbar dürfte sich besagter Garten-Besitzer besonders eingeschossen haben. Weil der beim Beschneiden der begrenzenden Thujen-Hecke mit der Gartenschere in sein Grundstück geraten war, klagte er wegen Besitzstörung und kam damit durch. Doch damit nicht genug: Zusätzlich wurde Sachbeschädigung angezeigt, da die Pflanze nach dem Schnitt verkümmerte.
Kein Pflanz: Ein Gutachter musste die beschnittene Thuje genauestens unter die Lupe nehmen, doch selbst er konnte nicht eindeutig sagen, ob der 8.000-Euro-Schaden auf den Schnitt oder doch auf eine Pilzinfektion der Pflanze zurückzuführen sei. Am Montag muss ein Strafrichter in der brisanten Causa um den heftigen Hecken-"Heckl" urteilen. Verteidiger Kevin Bachura (Januschke Rechtsanwälte) hofft auf einen Freispruch für seinen Mandanten. Die Unschuldsvermutung gilt.