Kein Pflanz: Ein erbitterter Nachbarschaftszwist in einem Wiener Kleingartenverein wurde zum Kriminalfall. Die Tatwaffe: Eine Heckenschere! Ein Bewohner soll die über die Grundstücksgrenze ragende Thuje der Nachbarn zu grob gestutzt haben - "bis dicht an den Pflanzenstrang".
Dadurch sei die Hecke "auf zwölf Laufmetern irreparabel beschädigt worden", ermittelte die Kripo vor Ort - eine schwere Sachbeschädigung lauert nach Anzeige der Heckenbesitzer im Busch. Dem Fall war bereits eine Besitzstörungsklage des Heckenbesitzers vorausgegangen war, da beim Schneiden zudem die Grundstücksgrenze missachtet worden sei. Nun muss sogar am Wiener Landesgericht für Strafsachen verhandelt werden.
Denn: Die Neupflanzung der Grüntrennung zwischen den Grundstücken würde rund 8.000 Euro kosten, der veranschlagte Schaden läge damit über der im Grenze verankerten Grenze von 5.000 Euro. Doch besagte Thujen seien laut Beweisfotos des Beschuldigten gar nicht verdorrt, sondern weiterhin saftig-grün. Auch sein Anwalt Marcus Januschke nimmt sich kein Blatt vor den Mund, ob des übersprießenden Strafantrags, den die Staatsanwaltschaft da ausgeheckt habe und findet: "Des is a Heckl".
Da die Nachbarn mit Sicherheit auf keinen grünen Zweig mehr kommen, muss ein pflanzenkundiger Gutachter nun am 3. Oktober den Zustand der Hecke genauestens erkunden, erst danach kommt Gerichtsprozess. Die Unschnittsvermutung gilt.