Achtung, Falle! Nach einem Stopp beim Parkplatz in der Perfektastraße 11 in Wien-Liesing, mussten schon zahlreiche Wiener tief in Tasche greifen. So erging es auch Theo* (*Name von der Redaktion geändert), der sich am Abend nur kurz etwas vom anliegenden Lokal zu essen holen wollte. Doch später sollte ihn eine böse Überraschung erwarten!
Der Wiener erhielt nämlich einen Brief mit der Forderung nach 395 Euro. Zahle er den Betrag nicht, dann drohe ihm eine Klage wegen Besitzstörung, so das Schreiben. Schockiert zahlte Theo umgehend das geforderte Geld – doch dabei sollte es nicht bleiben! Denn Wochen später erhielt er die nächste Forderung: 287,12 Euro. Berechnet wurden dabei etwaige Unkosten wie etwa Bearbeitungsgebühren.
Dieser Vorfall ist kein Einzelfall, wie Berichte aus der Vergangenheit zeigen: Eine Wienerin musste ebenfalls rund 683 Euro zahlen, da noch diverse Zusatzgebühren von ihr verlangt wurden. Laut ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried erklärte, ist jeder Fall einzeln zu beurteilen.
Bei einem ähnlichen Vorfall, bei dem ein Wiener ebenfalls doppelt zur Kassa gebeten wurde, findet Authried: Da der Wiener der ersten Geldforderung nachgekommen war, gab es keine Begründung für die Pauschalkosten der zweiten Firma. Nur die Fallbearbeitung im Zuge der Halterauskunft in Höhe von 47,75 Euro war gerechtfertigt. Ob Theo nun die restlichen Gebühren zahlt bleibt unterdessen offen.