Nach heftigen koalitionsinternen Diskussionen hat sich die Regierung auf eine neue Regelung für die steuerliche Begünstigung von Überstundenzuschlägen geeinigt.
Konkret haben sich ÖVP, SPÖ und Neos auf eine neue Freibetragshöhe für Überstundenzuschläge geeinigt. Und zwar werden im kommenden Jahr bis zu 15 Überstundenzuschläge pro Monat in Höhe von maximal 170 Euro nicht besteuert.
Bisher war für 2026 eine Absenkung des Freibetrags auf 120 Euro für höchstens zehn Überstunden monatlich vorgesehen. Diese radikale Lösung ist nun vom Tisch.
„Wer mehr arbeitet, soll auch mehr davon haben. Es braucht richtige Anreize, damit der Aufschwung gelingt.“August WögingerÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher
Die Begünstigung von Überstunden war im Zuge der Abschaffung der kalten Progression im Jahr 2023 ausgeweitet worden. Für 2024 und 2025 galt ein befristeter Freibetrag von 200 Euro monatlich für bis zu 18 Überstunden, zuvor lag die Grenze bei lediglich 86 Euro für zehn Überstunden.
Da die aktuelle Regelung mit Ende 2025 ausläuft, hatte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) im Herbst auf eine Beibehaltung gedrängt. Wobei auch er auf die angespannte budgetäre Situation verwies.
Jetzt wurde ein Kompromiss gefunden, der zwar unter dem bisherigen Höchstbetrag liegt, aber mit 170 Euro großzügiger ausfällt als die ursprünglich geplanten 120 Euro für 2026.
Im Regierungsprogramm ist eine weitere steuerliche Begünstigung von Überstunden beziehungsweise Zuschlägen ab 2027 vorgesehen – unter Budgetvorbehalt.
ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger: "Wer mehr arbeitet, soll auch mehr davon haben. Jede zusätzliche Stunde Leistung stärkt unsere Wirtschaft. Es braucht richtige Anreize, damit der Aufschwung gelingt. Der Freibetrag für Überstunden, der sich nun auf 170 Euro im Monat für 15 Überstunden bezieht, ist ein wichtiger Teil davon."
Auch SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch spricht von einer "sehr gute Lösung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Überstunden leisten".
Außerdem will die Regierung gesetzlich klarstellen, dass Sonn- und Feiertagsentgelt wieder steuerfrei ist. Diese Steuerbefreiung war aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzgerichts aufgehoben – sehr zum Ärger der Beschäftigten etwa in der Gesundheitsversorgung, dem öffentlichen Verkehr oder in der Gastronomie. Die neue Regelung wurde in der Sondersitzung des Nationalrats am Dienstag per Initiativantrag eingebracht und soll im Jänner rückwirkend mit Jahresbeginn beschlossen werden.
Eine gute Nachricht "für alle, die an Sonn- und Feiertagen mit ihrer Arbeit unser Land am Laufen halten, von Gesundheit, Verkehr, Sicherheit bis zum Tourismus", so Muchitsch.
"Wer an Feiertagen arbeitet, übernimmt Verantwortung – für andere, für unser Land. Vom Pflegeheim bis zur Backstube sorgen diese Menschen dafür, dass das Leben nicht stillsteht. Wenn wir ihren Einsatz mit Steuern belegen, bestrafen wir Engagement. Es ist daher vollkommen richtig, dass die, die am Feiertag arbeiten das dafür zustehende Entgelt steuerfrei erhalten. Leistung muss sich lohnen“, betont VP-Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer.
"Vollzeit und Mehrarbeit sollen sich auszahlen", erklärt Neos-Wirtschaftssprecher Markus Hofer: "Deshalb sind die Verlängerung der steuerlichen Entlastung bei den Überstunden und die Steuerbefreiung der Sonn- und Feiertagsarbeit ein wichtiges Signal."