Im Zeichen des Sparens ist nichts tabu. So wird in Deutschland sogar die Abschaffung einzelner Feiertage diskutiert. Schleswig-Holstein unterdessen macht genau das Gegenteil: Muslimische Landesbedienstete und Schüler bekommen am ersten Tag des Ramadanfestes und am ersten Tag des Opferfestes neu frei.
Hierzulande sorgten die Gewerkschaften schon öfter mit einem anderen Vorschlag für Aufsehen: Fällt ein Feiertag auf das Wochenende, soll der freie Tag am darauffolgenden Montag "nachgeholt" werden.
Ideen, von denen Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer nichts hält. "Zeiten, in denen wir vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen stehen, sind sicher keine Zeiten, in denen wir darüber nachdenken sollten, neue Feiertage zu erfinden", sagt er gegenüber "Heute".
Österreich liegt schon jetzt bei der Zahl an gesetzlichen Feiertagen mit 13 Stück im europäischen Spitzenfeld. Mehr gibt es nur in Island und Malta (14), Bulgarien, Rumänien, Slowakei und Zypern (15) sowie Litauen (16). In Dänemark oder den Niederlanden sind es hingegen nur neun.
Gleichzeitig sinkt die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden nirgends so stark, wie in Österreich. Der Durchschnitt liegt aktuell nur mehr bei 29,4. "Für mich ist klar: Wir müssen wettbewerbsfähig bleiben und Arbeitsplätze sowie Einkommen sichern – das ist die drängendste Aufgabe unserer Zeit. Wir brauchen ein Comeback von Leistung und Wettbewerb", findet Hattmannsdorfer.
Wer hingegen sogar an Feiertagen arbeite, der übernehme Verantwortung dafür, dass das Leben nicht stillsteht. "Wenn wir ihren Einsatz mit Steuern belegen, bestrafen wir Engagement." Deshalb der neue Plan: "Wer an Feiertagen arbeitet, soll das dafürzustehende Entgelt steuerfrei erhalten – weil sich Leistung lohnen muss."
Wer sich jetzt wundert: Genau das war bis Ende letzten Jahres der Fall, dann wurde die Steuerfreiheit für Feiertagsdienste vom Bundesfinanzgericht gekippt. Das soll jetzt wieder "rückgängig" gemacht werden, wozu es aber eine Änderung des Arbeitsruhegesetzes braucht. Aktuell wird darin nur auf Zuschläge abgestellt, die für Feiertagsarbeit zustehen, nicht aber auf das allgemeine Entgelt.