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Wiener Kino verlangte Coronatest von 3-Jähriger

Einer Wiener Familie wurde am Dienstag der Kinobesuch verwehrt. Ihre 3-jährige Tochter hätte einen Corona-Test vorweisen sollen.  

Marlene Postl
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Einem Mäderl wurde der Kinobesuch in Wien-Brigittenau verwehrt. 
Einem Mäderl wurde der Kinobesuch in Wien-Brigittenau verwehrt. 
Bild: Cineplexx

Zwei Wiener Eltern wollten ihrer kleinen Tochter den Nationalfeiertag am Dienstag mit einem gemeinsamen Kinobesuch versüßen. Das 3-jährige Mäderl wünschte sich einen herzigen Kinderfilm: Gemeinsam wollte man sich "Boss Baby" anschauen. 

Die Mama der 3-Jährigen reservierte Tickets für ein Kino in Wien-Brigittenau. Dort besagt die Hausordnung eindeutig: "Ab 1. Oktober 2021 gilt in Wien die 2,5G-Regel (PCR-getestet, geimpft, genesen). Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahren, für sie ist der Eintritt auch weiterhin mit einem Antigen-Test oder einem PCR-Test möglich. Für Kinder unter 6 Jahren ist kein Nachweis erforderlich."

Kassiererin verlangte Coronatest

Der Kinobesuch verlief allerdings anders als erwartet, wie die Familie berichtet: "Als wir die Tickets holen wollten, wollte die Kassiererin einen Testnachweis für unsere Tochter. Ich sagte ihr, das sei eine Frechheit. Meine Tochter ist unter sechs Jahre alt und braucht rein gesetzlich keinen Test. Die Angestellte holte eine Managerin, auch die ließ uns nicht ins Kino", berichtet die Mama der 3-Jährigen. 

Das wollten die Eltern nicht auf sich sitzen lassen – sie hatten ihrer Kleinen schließlich einen Kino-Besuch versprochen. In der Filiale derselben Kino-Kette in der Donaustadt gab es schließlich überhaupt kein Problem. Nur von den Eltern wurde ein 3G-Nachweis verlangt, die Familie konnte sich den Film problemlos anschauen. 

Sonderregelung führte zu Missverständnis

Der Kinobetreiber klärt auf: "Es ist leider zu einem Missverständnis gekommen. Der gewünschte Film läuft prinzipiell ab 6 Jahren – unter der Parental Guidance der Stadt Wien dürfen Kinder unter 6 Jahren dennoch den Film besuchen, sofern eine erziehungsberechtigte Begleitperson dabei ist. Durch die Corona-Pandemie gab es bei Cineplexx allerdings die Sonderregelung, dass bei einem Film ab 6 Jahren auch tatsächlich nur Personen ab diesem Alter eingelassen werden, um so der Erwartungshaltung anderer Kinogäste gerecht zu werden, die annehmen, dass bei einem Film ab 6 Jahren alle Kinogäste den gesetzlich geforderten 3G bzw. 2,5G-Nachweis erbracht haben. Diese Sonderregelung wurde vor kurzem allerdings gelockert, das dürfte den KollegInnen im Cineplexx Millennium City am Dienstag leider nicht ausreichend bekannt gewesen sein. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller Form entschuldigen!“

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