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Wiener mit gültigem Fahrschein muss 135€ Strafe zahlen

Durch eine langsame Internetverbindung am Bahnsteig erhielt Markus H. (20) seinen digitalen Fahrschein zu spät. Nun muss er 135 Euro Strafe zahlen.

Rhea Schlager
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Der 20-jährige Wiener bekam eine Strafe, obwohl er sich einen Fahrschein gekauft hat.
Der 20-jährige Wiener bekam eine Strafe, obwohl er sich einen Fahrschein gekauft hat.
Privat

Wer die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, muss auch ein gültiges Ticket haben. Doch was passiert, wenn der digitale Fahrschein zu spät aufs Handy kommt? Dieser Situation musste sich der 20-jährige Markus H. am 1. Juli stellen, als er am Vormittag mit einem ÖBB-Zug von der Station Gerasdorf nach Leopoldau in Wien fahren wollte.

Über die App der Wiener Linien hat sich der Student an jenem Donnerstag ein Tagesticket gekauft, da seine Semesterkarte einen Tag davor abgelaufen war. Allerdings kam die Kaufbestätigung erst an, als er schon im Zug gesessen ist. "Durch die schlechte Internetverbindung am Bahnsteig hat der Kauf etwas länger gedauert", erklärt seine Mutter Katharina H. im Gespräch mit "Heute" stellvertretend.

Kontrolleur wollte weitere 350€ von Student

Einem ÖBB-Kontrolleur schien das aber Grund genug, um dem 20-Jährigen eine Strafe in der Höhe von 135 Euro aufzubrummen. "Obwohl mein Sohn den soeben gekauften Fahrschein vorgezeigt hat, meinte der Mann nur, dass das nun 'zu spät' sei und hat schon nach seinem Ausweis verlangt", so die Wienerin weiter.

Um den Sachverhalt zu klären, wollte Markus H. bei der Station Leopoldau aussteigen, allerdings wurde ihm das durch den Kontrolleur verweigert. "Der Mitarbeiter meinte, dass mein Sohn für jede weitere Minute, durch den der Zug aufgehalten wird, 350 Euro zahlen müsste", ist Katharina H. entgeistert.

"Ich bin entsetzt, mit welchen Kopfgeldjäger-Methoden die Kontrolleure versuchen, einen Studenten abzuzocken."

Strafe nicht bezahlbar

Für den 20-jährigen Wiener war diese Erfahrung mehr als nur ärgerlich. "Er hat mich an dem Tag völlig aufgelöst angerufen, weil er nicht mehr weiter wusste", erklärt die besorgte Mutter. "Als Alleinerziehende ist es mir nicht möglich, so eine hohe Strafe zu zahlen. Ganz abgesehen davon, dass mein Sohn als Student kein Einkommen hat."

Markus H. soll bisher immer mit gültigem Fahrausweis unterwegs gewesen sein, erklärt Katharina H. weiter. "Er hat sich für seine freiwillige Arbeit beim Alpenverein bereits ein Sommerticket und ein Vorteilsticket der ÖBB gekauft. Beides habe ich dem Kundenservice übermittelt und dennoch ist hier kein Einsehen in Sicht."

Fahrtantritt ohne gültiges Ticket

Der Pressesprecher der ÖBB, Daniel Pinka, bedauert den Vorfall und die Fahrgeldnachforderung, wie er auf Anfrage von "Heute" erklärt. In den Nahverkehrszügen würden Reisende allerdings bereits bei bzw. bei online gekauften Fahrscheinen noch vor der Abfahrt ein gültiges Ticket benötigen.

"Im Fall von Herrn H. wurde die Buchung jedoch erst nach der Abfahrt des Zuges abgeschlossen", erklärt Pinka weiter. "Dementsprechend trat er die Fahrt ohne gültiges Ticket an. Die Fahrgeldnachforderung wurde damit tariflich korrekt ausgestellt."

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