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Wiener muss wegen Wechsel-Taferl dreimal Strafe zahlen

Weil er für sein Zweitauto mit Wechselkennzeichen vergaß, eine Vignette zu kaufen, wird ein Wiener nun gleich dreimal zur Kasse gebeten.

Marlene Postl
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Papa Josef ist empört über die Strafe, die sein Sohn kassierte.
Papa Josef ist empört über die Strafe, die sein Sohn kassierte.
privat / picturedesk

Ein Wiener tappte wegen eines Missgeschicks gleich mehrmals bei der Vignettenkontrolle in die Falle. Der Vater des 34-Jährigen setzt sich tatkräftig für seinen Sohn ein, doch die Asfinag kennt bei Mautprellerei keine Gnade.

Zweitauto im Juni

Im Juni kaufte sich der 34-jährige Christian ein Zweitauto. Weil er ein Wechselkennzeichen nutzt, vergaß der Wiener, für den Neuwagen eine Vignette zu kaufen. 

Mindestens dreimal tappte Christian dann bei der Kontrolle in die Falle – dies soll ihn nun 360 Euro kosten. Vater Josef ist empört: "Mein Sohn entschuldigte sich höflich und bat um ein Herabsetzen der Strafe. Er hat laufende Kredite und wegen der Pandemie ist seine finanzielle Situation nicht besonders gut. Die erste Strafe zahlte er sogar sofort. Ich war selber 40 Jahre in der Rechtssprechung tätig. Man kann in gewissen Situationen als Sachbearbeiter anders entscheiden und eine Kulanzlösung finden."

Asfinag straft maximal dreimal in einem Monat ab

Eine Kulanzlösung wird es von der Asfinag allerdings nicht geben, weil die Mautordnung an sich bereits einen Kompromiss beinhaltet – für Mautprellerei gibt es eine Obergrenze von drei Strafen.

Das sagt Asfinag

Eine Sprecherin der Asfinag berichtet: "Für derartige Fälle steht in der Mautordnung klar geregelt: 'Wird die Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes mit einem mautpflichtigen Kraftfahrzeug ohne gültige Vignette mehrmals innerhalb von 30 Tagen festgestellt, wird die Asfinag für maximal drei Fälle der Mautprellerei Ersatzmautaufforderungen stellen. Für allenfalls darüberhinausgehende Fälle der Mautprellerei ist keine Ersatzmaut zu entrichten und werden diese Fälle auch nicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht." 

Wie viele Strafen der Wiener kassiert hätte, wenn es die Obergrenze nicht gäbe, ist also ungeklärt. Christian wurde ein Zahlungsaufschub gewährt, früher oder später muss er die Strafe allerdings entrichten.