Herr P. mietete im März einen Peugeot 2008 – für nur drei Tage. Schon bei der Übergabe am 21. März wurden laut Vertrag mehrere Vorschäden dokumentiert. Während der gesamten Mietdauer behandelte der Wiener den PKW mit größter Sorgfalt.
Am Sonntagabend, dem 23. März, stellte er das Auto wie vereinbart auf dem Firmenparkplatz ab und warf den Schlüssel in die Rückgabebox.
Nur wenige Tage später der Hammer: Exakt 3.102,62 Euro sollte Herr P. zahlen – für Kratzer und Dellen die er laut eigener Aussage nie verursacht hat. Nach Protest gab’s zwar das Angebot nur die Hälfte zu zahlen, das wollte der Mann trotzdem nicht.
Die Arbeiterkammer Wien nahm sich dem Fall an. "Der Konsument hat den Schaden am Auto nicht verursacht. Außerdem fand die Schadenfeststellung erst drei Tage nach der Rückgabe statt", erklärt AK-Konsumentenschützerin, Sonja Hötsch.
Das Fahrzeug sei außerdem bereits "voller Vorschäden" gewesen – auf die dokumentierten Mängel müsse man sich verlassen können, so Hötsch.
Die AK kritisiert auch unklare Posten in der Rechnung – etwa die Verrechnung von Umsatzsteuer, die so nicht zulässig sei.
Eine offizielle Reaktion des Unternehmens blieb bislang aus. Doch zumindest für Herrn P. gibt es ein Happy End: "Er hat die Info bekommen, dass die Forderung zur Gänze ausgebucht wurde", sagt Hötsch.