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Wiener Staatsoper verhängt Impfpflicht für Komparsen

Die Wiener Staatsoper sendete ein Schreiben an alle Statisten aus: Für alle nicht Geimpften heißt es nun "Bühnenabgang!".

Marlene Postl
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Die Wiener Staatsoper schickte an Rundschreiben an Komparsen aus.
Die Wiener Staatsoper schickte an Rundschreiben an Komparsen aus.
privat / picturedesk

In der Wiener Staatsoper heißt es ab Freitag Vorhang auf für die indirekte Impfpflicht. Wer nicht Geimpft oder Genesen ist, ist in den Produktionen des Opernhauses nicht mehr erwünscht. Dies geht aus einem "Heute" zugespielten Schreiben der Staatsoper an seine Komparsen hervor. 

"Das kommt einer Impfpflicht gleich"

"Aufgrund des Covid-19-Sicherheitskonzepts der Wiener Staatsoper ist es ab sofort für Mitglieder der Statisterie erforderlich, zu Beginn des Leistungszeitraums nachzuweisen, dass er/sie aktuell gegen Covid-19 geimpft ist. Dies gilt für alle. [...] Kann ein Nachweis einer Impfung oder der Nachweis einer Genesung bzw. eines sich anschließenden Antikörpertests nicht erbracht werden, ist eine weitere Beschäftigung in der Komparserie der Wiener Staatsoper nicht möglich."

Ein vom Schreiben betroffener Wiener ist zutiefst enttäuscht. "Das kommt einer Impfpflicht für Mitwirkende gleich. Statisten sind keine Mitarbeiter, sondern freie Dienstnehmer. Untragbar ist für mich außerdem, dass diese Regelung ab sofort gilt", berichtet der Wiener gegenüber "Heute". 

"Was Arbeitgeber darf hängt vom Einzelfall ab"

Ob dies nun rechtens ist oder nicht, ist nicht ganz klar. Arbeiterkammer-Jurist Philipp Brokes informiert im "Heute"-Talk: "Was der Arbeitgeber nun tatsächlich darf, hängt immer vom Einzelfall ab, den letztlich nur die Gerichte entscheiden können. Je größer das potentielle Infektionsgeschehen am Arbeitsplatz, je geringer die Durchimpfungsrate und je „kontaktfreudiger“ die Tätigkeit, umso strenger werden im Einzelfall die Maßnahmen ausfallen."

Einer Impfpflicht stehe man bei der AK kritisch gegenüber, es gäbe gelindere Mittel, derer sich ein Arbeitgeber bedienen kann. Der Fall der Wiener Staatsoper sei ein besonderer – da die Komparsen als freie Dienstnehmer tätig sind, könne man besonders starken Druck auf sie ausüben: "Freie Dienstnehmer haben ein weitaus schwächeres Auffangnetz an arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen. Da ich als freier Dienstnehmer nicht schon für meine Arbeitsbereitschaft bezahlt werden (und eben auch dann mein Gehalt bekomme, wenn mir der Chef nicht zum Dienst einteilt), haben freie Dienstnehmer keine Garantie, ihre gewünschten Einsätze auch zugeteilt zu bekommen."

Arbeiterkammer-Jurist empfiehlt Kontaktaufnahme mit Betriebsrat

"Nachdem gerade Statisten keinen unmittelbaren Kunden- bzw. Gästekontakt haben, halte ich die de facto Impfpflicht für etwas überschießend; ich würde den Betroffenen jedenfalls die Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat nahelegen, um abzuklären, ob der Einsatz gelinderer Mittel hier nicht angemessen wäre", rät Brokes.

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