Kuriose Szenen spielten sich kürzlich in der Wiener Donaustadt ab: "Heute"-Leser Michael fand in seinem Briefkasten eine Verständigung der Österreichischen Post vor, er solle ein Schreiben einer Behörde aus einer nahegelegenen Filiale abholen. Doch dieses Vorhaben gelang dem Wiener nicht, denn: Zwei seiner drei Vornamen fehlten auf seinem Personalausweis.
Am Donnerstag versuchte Leser Michael, einen Brief bei dem Poststandort in der Lavaterstraße im 22. Bezirk abzuholen. Hierfür nahm er wie üblich seinen Personalausweis mit, doch genau dieser bereitete dem Wiener Probleme.
Denn: Während auf der Verständigung der Post sein Vorname sowie seine beiden Taufnamen standen, ist dies auf seinem Personalausweis nicht der Fall. Das Ende des Postbesuchs erfolgte ohne ausgehändigten Brief – und mit Ärger bei dem Post-Kunden.
Wutentbrannt verließ Michael die Filiale, rief beim Absender an. Doch auch dieser konnte den Mann nur trösten, man hätte solch einen Fall schlichtweg noch nie erlebt. "Daraufhin rief ich bei der Beschwerdestelle der Post an und dort wurde ich wieder an den Absender verwiesen", so der 47-Jährige. "So ein Theater ist mir mein ganzes Leben nicht passiert."
Auf Anfrage von "Heute" bedauert die Pressestelle der Österreichischen Post den ärgerlichen Postbesuch. "Wir bitten um Verständnis, dass sich unsere Mitarbeiter in den Post-Geschäftsstellen an strenge Richtlinien bei der Ausfolgung von Behördenbriefen halten müssen", heißt es.
Bei behördlichen Sendungen wie etwa RSa-Briefen gilt nämlich: Der Name des Empfängers muss auf der Sendung mit dem auf dem vorgezeigten Lichtbildausweis absolut identisch sein. Sind beispielsweise mehrere Vornamen angeführt, ist es bereits nicht mehr möglich, die Sendung auszuhändigen.
Die Post lieferte aber auch Lösungsansätze: "Die Vorlage eines anderen Ausweises, auf dem der vollständige Name vermerkt ist. Oder die Vorlage eines zusätzlichen weiteren Dokumentes zum Ausweis (zum Beispiel: Geburtsurkunde), aus welchem der komplette Name hervorgeht. Und: Rücksprache mit der Behörde, dass diese bitte in Zukunft immer genau den Namen anführt, der auch auf dem Ausweis vermerkt ist."