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Ärger über "Planschbecken-Verbot" im Gemeindebau

"Heute"-Leser Markus hat in seinem Garten einen aufblasbaren Pool für seine Kinder aufgestellt. Wiener Wohnen will aber offenbar eine Genehmigung.

Maxim Zdziarski
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Markus soll um eine Genehmigung für dieses Babybecken ansuchen.
Markus soll um eine Genehmigung für dieses Babybecken ansuchen.
Leserreporter Markus

Markus (38) wohnt seit etwa 33 Jahren in einem Gemeindebau in Liesing und hat dort auch einen Garten. Im Sommer stellt er für seine Kinder einen aufblasbaren Pool auf, damit sich diese an heißen Tagen auch abkühlen können. "Das hat bislang immer problemlos funktioniert", sagt der 38-Jährige im "Heute"-Talk. Vor einigen Tagen hat er in seinem Briefkasten allerdings ein Schreiben von Wiener Wohnen bekommen.

Wiener Wohnen bemängelte eine fehlende Genehmigung für ein Schwimmbecken,...das sich als Kinder-Planschbecken herausstellte.
Wiener Wohnen bemängelte eine fehlende Genehmigung für ein Schwimmbecken,...das sich als Kinder-Planschbecken herausstellte.
Leserreporter

Darin wird ihm klargemacht, dass das Schwimmbecken nur mit einer entsprechenden Genehmigung aufgestellt werden darf - Kostenpunkt: 9 Euro. Um diese zu bekommen, muss ein Antrag fristgerecht eingereicht werden und anschließend von der Hausverwaltung überprüft werden. "Seit wann braucht man für ein Plastikbecken eine Genehmigung?", fragt Leserreporter Markus. "Heute" fragte bei Wiener Wohnen genauer nach, was es mit solchen Becken auf sich hat.

"Ein Ansuchen für das Aufstellen eines Schwimmbeckens ist vorgesehen, um sicherzustellen, dass keine gemauerten und in den Boden versenkte Pools in den Mietergärten entstehen und durch einen übermäßigen Wasserverbrauch alle MieterInnen zusätzliche Kosten zu tragen haben. Ausdrücklich ausgenommen davon sind aber Kleinkinder-Planschbecken", so Wiener Wohnen Sprecher Stefan Hayden gegenüber "Heute". Ob das Schreiben sich in diesem Fall tatsächlich auf das Planschbecken bezog, das auf dem Foto abgebildet ist, kann Hayden nicht bestätigen. 

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