Wien

Wienerin (20) zu Tode vergewaltigt – nun jammert Täter

Zwei Männer sollen eine 20-Jährige in Floridsdorf vergewaltigt und getötet haben. Vor Gericht zeigte der Erstangeklagte keinen Funken Reue.

Der Erstangeklagte Fabian W. (26) mit seiner Anwältin Astrid Wagner
Der Erstangeklagte Fabian W. (26) mit seiner Anwältin Astrid Wagner
Denise Auer

"Sie haben sie zu Tode vergewaltigt", sechs Worte der Anklägerin, die Montagvormittag für Entsetzen im voll besetzten Verhandlungssaal am Wiener Landesgericht sorgten. Zwei Männer müssen sich hier für eine entsetzliche Tat im Frühsommer des Jahres 2022 verantworten, die ihre Freundin Samantha nicht überlebt hat. 

Erst floss Alkohol

Wie berichtet, soll die junge Frau in einer 36 Quadratmeter kleinen Floridsdorfer Wohnung misshandelt und vergewaltigt worden sein. Den Erstangeklagten, Fabian W., 26, hatte sie via Facebook kennengelernt. Laut Anklageschrift sei "Freundschaft plus" daraus geworden. Nach einer Firmenfeier sei an jenem verhängnisvollen Abend des 18.6.2022 auch noch sein 31-jähriger Mitbewohner Manuel H. (Fabian W. hatte den Obdachlosen bei sich einziehen lassen) mit von der Partie gewesen. Man trank zu dritt eine Flasche Jägermeister, später Whiskey.

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    Am Sonntag (19.06.2022) kam es in Wien-Floridsdorf zu einem mutmaßlichen Tötungsdelikt.
    Am Sonntag (19.06.2022) kam es in Wien-Floridsdorf zu einem mutmaßlichen Tötungsdelikt.
    "Heute"

    Sturzbetrunken verließ Fabian W., nachdem er sich übergeben hatte, die Wohnung und ließ seine Freundin Samantha mit seinem Mitbewohner alleine zurück. Der Verdächtige – er hatte Anabolika und Cannabis intus – zog sich die Unterhose hinunter und soll die 20-Jährige vergewaltigt haben. Danach suchte er seinen Kumpel, holte ihn zurück in die Wohnung, wo das Opfer am Bett saß und bitterlich weinte. Nach einem kurzen Streit machten die beiden zu zweit weiter.

    "Fester, fester"

    Besonders verwerflich: Mit den Worten: "Probiere, ob es noch weiter reingeht" und "Fester, fester" sollen sich die Männer gegenseitig angespornt und der Frau mit einer Antenne sowie einer Whiskeyflasche im Intimbereich schwerste Verletzungen zugefügt haben. Auch, als sie um Gnade flehte ("Bitte hört's auf! Das könnt's doch nicht machen!"), ließen sie nicht von ihr ab. Im Anschluss an die erschütternde Tat sollen die beiden Angeklagten Samantha ins Badezimmer geschleppt und kalt abgebraust haben. Da das Opfer keinerlei Reaktion mehr zeigte, dürften die beiden Angeklagten beschlossen haben, die Spuren ihrer mutmaßlichen Taten zu beseitigen. Erst am nächsten Morgen (!) alarmierten sie den Notruf der Rettung. Für Samantha gab es keine Rettung mehr.

    Für die Staatsanwältin ist "die Tat so grausam, dass selbst erfahrene Juristen und Mediziner fassungslos sind, was in der Nacht auf den 19. Juni 2022 passiert ist". Der 26-jährige Erstangeklagte jammerte vor Gericht: "Mir ist das alles zu viel geworden."

    "Hat von Vergewaltigung nichts mitbekommen"

    Verteidigerin Astrid Wagner stellt indes klar: "Mein Mandant weist jegliche Schuld von sich und ich bin eingehend mit ihm die Anklageschrift durchgegangen. Man weiß ja, dass ein Geständnis ein wichtiger Milderungsgrund ist, nur hier ist es tatsächlich so, es gibt zwar DNA-Spuren, die aber alle den anderen Angeklagten belasten."

    "Mein Mandant ist nur deshalb mitangeklagt, weil der Zweitangeklagte seine Verantwortung dann geändert und ihn hineingezogen hat. Er bezeichnet ihn als Tatbeteiligten, dass er eben mitgemacht und dass er das Opfer festgehalten hätte. Und genau das wird von meinem Mandanten vehement bestritten. Er war bei der Vergewaltigung nicht dabei und hat auch nichts von den tödlichen Handlungen nichts mitbekommen", erklärt Wagner gegenüber "PULS 24".

    Ihr Klient sei zwar in der Wohnung gewesen, "aber nicht im selben Zimmer und er hat das alles nicht mitbekommen und man muss auch sagen, er hatte auch Medikamente eingenommen. Es ist natürlich ganz schrecklich, was hier geschehen ist, nichtsdestotrotz muss man hier juristisch einen kühlen Kopf bewahren und wirklich schauen, wer hat was zu verantworten. Das Einzige, was sich mein Mandant vorwirft, ist die unterlassene Hilfeleistung."

    "In Sog des Bösen geraten"

    Am ersten Tag der Verhandlung werden die Angeklagten angehört und das Beweisverfahren werde entweder am Nachmittag oder erst am Donnerstag fortgesetzt werden. Der Verteidiger des Zweitangeklagten hat ein Geständnis im Sinne der Anklage angekündigt. Ein Urteil sei laut Anwältin Astrid Wagner auch "frühestens am Donnerstag" zu erwarten.

    Star-Verteidigerin Astrid Wagner
    Star-Verteidigerin Astrid Wagner
    Denise Auer

    "Falls es zu einem Schuldspruch kommen sollte – so ist ja das Gutachten letztlich aufgebaut – ist es ja tatsächlich so, dass hier eine schwerwiegende psychische Erkrankung vorliegen muss. Das heißt natürlich, das Gutachten ist schlüssig, aber unter der Prämisse, dass es zu einer Verurteilung kommt. Dann würde voraussichtlich auch eine Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher erfolgen", so Wagner.

    Die Star-Anwältin sehe ihren 26-jährigen Mandanten jedenfalls als psychisch erkrankt. "Ja, das muss man nun ganz ehrlich sagen. Es ist sicherlich ein Problem. Er ist in den Sog des Bösen geraten!" Er habe den anderen jungen Mann bei sich aufgenommen "und war offenbar nicht in der Lage, sich dem zu widersetzen. Die richtige Reaktion war es natürlich nicht!", erklärt die Verteidigerin weiter.

    "Brief an Verstorbene geschrieben"

    Laut Gutachten sei ihr Mandant aber "kein aggressiver Mensch". Zudem sei er auch völlig unbescholten und "in seinem Leben nie aggressiv in Erscheinung getreten". Allerdings habe der junge Mann eine sogenannte "Abhängigkeitsstörung", eine dependente Persönlichkeitsstörung – der 26-Jährige könne sich also offenbar schwer dem Einfluss von anderen Personen entziehen.

    Eines könne Astrid Wagner aber versichern: "Er hat in der Haft durch Psychopharmaka 20 oder 25 Kilo zugenommen – er ist dadurch schwerst psychisch beeinträchtigt und er hat ja auch einen Brief an die Verstorbene geschrieben, weil er halt irgendwie versucht, das zu bewältigen. Er ist psychisch am Ende. Diese Tat, was hier geschehen ist, hat diesen Menschen wirklich psychisch zerstört. Er bereut das zutiefst, keine Frage!", so die Anwältin gegenüber "PULS 24".

    Für die beiden Männer gilt die Unschuldsvermutung. Im Falle einer Verurteilung droht ihnen eine lebenslange Freiheitsstrafe.

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