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"Behörden-Wisch" fehlt: Wienerin droht jetzt Jobverlust

Die 24-jährige Ivana wartet seit fast zwei Jahren auf ihr neues Visum. Weil das bisher noch nicht kam, könnte sie bald ihren Job verlieren.

Natalia Anders
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Im Oktober 2020 stellte Ivana einen Antrag auf Visumsverlängerung
Im Oktober 2020 stellte Ivana einen Antrag auf Visumsverlängerung
Symbolbild / Leserreporter

Seit 2015 wohnt die 24-jährige Ivana* (Name von der "Heute"-Redaktion geändert) zusammen mit ihrem Ehemann in Wien. Die Wienerin hat eine serbische Staatsbürgerschaft und musste somit bei ihrem Einzug in Österreich ein Visum beantragen. Nachdem die fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung der 24-Jährigen im Oktober 2020 auslief, beantragte sie zusammen mit ihrem Gatten ein neues Visum. Das ist bei ihr allerdings noch nicht angekommen.

Wartet seit Oktober 2020 auf Visum

Die Wienerin arbeitet zur Zeit als Einzelkauffrau. "Nach jahrelanger Suche habe ich endlich eine Arbeit gefunden, die mir Spaß macht", erzählt sie stolz im Gespräch mit "Heute". Dass ihre Aufenthaltsgenehmigung allerdings noch immer nicht da ist, bereitet der 24-Jährigen in ihrem Job Sorgen. Denn ihr Arbeitgeber verlangt eine gültige Aufenthaltsberechtigung oder eine neue Bestätigung von der MA35, dass ihr Visum in Bearbeitung ist.

"Melden uns täglich, werden trotzdem immer abgewimmelt"

"Wir telefonieren jeden Tag mit der MA35 und schreiben Mails, mit der Bitte zumindest eine Bestätigung zu bekommen. Doch wir werden dauernd abgewimmelt", so die verzweifelte Ivana im Gespräch mit der Redaktion. Mittlerweile stellte ihr Chef der Wienerin ein Ultimatum: Wenn sie bis Ende April kein Dokument vorweisen kann, wird sie gekündigt. 

Ultimatum für MA35 nicht nachvollziehbar

"Heute"  fragte bei der Pressestelle des MA35 nach, um zu erfahren wieso Ivana so lange auf ihre Aufenthaltsgenehmigung wartet und an keine Bestätigung kommt. "Eine Person, die die Verlängerung eines Aufenthaltstitels in Österreich beantragt, befindet sich bis zum Abschluss des Verfahrens legal im Land. Dass der Arbeitgeber die Antragstellerin alleine aufgrund des Wartens auf die Aufenthaltsgenehmigung kündigen 'muss', ist nicht nachvollziehbar", so die Pressesprecherin der Stadt Wien.

Einreichbestätigung reicht als Nachweis

Arbeitsrechtlich gesehen würde es reichen, wenn Ivana ihrem Chef lediglich ihre Einreichbestätigung vorweist. Diese bekam sie im Oktober 2020 bei ihrer Beantragung. Nichtsdestotrotz prüft das Magistrat für Zuwanderung Ivanas Fall nochmal und wird ihr notwendige Unterlagen per Post zukommen lassen.

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