"Am Ende zahl ich drauf"

Wienerin hat keine ID Austria – muss 50 Euro zahlen

Für ihren Sozialhilfe-Antrag brauchte eine Wienerin einen Konto-Nachweis – ohne ID Austria musste sie dafür tief in die Tasche greifen.
Christoph Weichsler
16.04.2026, 06:00
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"Mir hat immer jeder gesagt, das ist freiwillig - und jetzt muss ich zahlen, nur weil ich sie nicht hab", erzählt eine "Heute"-Leserin aus Wien. Die Frau ist derzeit arbeitslos und wollte Sozialhilfe beantragen. Im Zuge des Verfahrens wurde von ihr ein Auszug aus dem Kontenregister verlangt – ein ganz normaler Schritt, bei dem überprüft wird, welche Konten jemand besitzt oder besessen hat.

Dass sie diesen Nachweis bringen muss, war für sie kein Problem. "Natürlich muss man zeigen, was man hat – das versteh ich ja", sagt sie. Was sie aber nicht verstanden hat: Warum sie plötzlich dafür zahlen soll. Denn genau das passierte – und zwar nur, weil sie keinen digitalen Zugang hat.

Online einfach möglich

Der entscheidende Unterschied liegt nämlich im System selbst. Wer eine ID Austria oder FinanzOnline besitzt, kann den Kontenregister-Auszug ganz einfach online abrufen – schnell und vor allem kostenlos. Genau dieser Weg ist vom Staat auch als Regelfall vorgesehen.

Die "Heute"-Leserin hat diesen Zugang aber nicht. "Ich hab das nie gebraucht und mir wurde immer gesagt, ich hab dadurch keinen Nachteil", erzählt sie. Statt den Nachweis gratis online zu holen, musste sie deshalb einen schriftlichen Antrag beim Finanzministerium stellen, genau dieser Schritt ist gebührenpflichtig.

Ohne ID Austria wird’s teuer

"Auf einmal soll ich zahlen, nur weil ich das nicht hab - das hat mich echt schockiert", sagt die Wienerin. Eine Nachfrage von "Heute" beim Finanzministerium zeigt: Der Zugriff auf das Kontenregister ist zwar grundsätzlich kostenlos – allerdings nur online über FinanzOnline. Wer keinen digitalen Zugang hat, muss einen schriftlichen Antrag stellen, damit die Behörde die Daten herausgibt.

Genau dieser Antrag löst die Gebühren aus. Laut Ministerium fallen dafür mindestens 33,50 Euro an, bestehend aus Eingabengebühr, Verwaltungsabgabe und möglichen Kosten für Beilagen wie Ausweiskopien. Je nach Umfang können die Kosten weiter steigen. "Bei mir waren es dann rund 50 Euro – das ist viel Geld, wenn man eh auf die Ausgaben schon schauen muss", erzählt sie. Gerade für Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, wird ein eigentlich einfacher Behördenweg so schnell zur finanziellen Belastung.

Keine Ausnahmen für sozial schwache Personen

Besonders bitter: Die Kosten fallen immer an – unabhängig davon, ob der Antrag am Ende bewilligt wird oder nicht. Das Finanzministerium erklärt, dass bereits das Einbringen des Antrags eine gebührenpflichtige behördliche Tätigkeit auslöst.

Eine Befreiung für Menschen mit wenig Einkommen ist nicht vorgesehen. Der Grund laut Ministerium: Die Abfrage des Kontenregisters gilt rechtlich nicht als Teil der Sozialhilfe, sondern als eigener Behördenvorgang. Deshalb greifen auch keine Ausnahmen, die sozial schwache Personen entlasten würden.

"Freiwillig, aber mit Folgen?"

Für die "Heute"-Leserin bleibt am Ende vor allem ein Eindruck. "Wenn ich zahlen muss, nur weil ich keine ID Austria hab, dann ist das für mich nicht mehr freiwillig", sagt sie. Genau hier sieht sie den Widerspruch zu dem, was ihr bisher immer vermittelt wurde.

Ihr Fall zeigt eine klare Schieflage im System: Digital ist der notwendige Nachweis kostenlos und schnell erledigt. Ohne Zugang wird derselbe Schritt komplizierter - und kostet Geld. Gerade für Menschen in schwierigen Lebenslagen kann das zur zusätzlichen Hürde werden. "Am Ende zahl ich drauf, nur weil ich keinen Zugang hab", sagt die Wienerin. Für sie ist klar: Ganz ohne Nachteile ist die ID Austria offenbar doch nicht.

{title && {title} } CW, {title && {title} } 16.04.2026, 06:00
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