Jasmina weiß nicht mehr weiter. Die Mutter von drei Kindern steht vor dem finanziellen Kollaps. Sie musste bisher mit wenig Geld auskommen, doch ab jetzt muss sie ihre ganze Familie mit nur 494 Euro durchbringen.
Die Wienerin ist völlig verzweifelt, "wie soll ich da leben?" Dann sagt sie: "Ich weiß nicht, wo ich noch sparen kann, ich habe ja keine großen Ausgaben." Sie weiß nur eines: "Dann muss ich eben weniger zu essen kaufen, sonst geht nichts."
Die 30-Jährige ist am Ende. Sie ist vor einem Jahr aufgrund von Geldsorgen in eine Gemeindewohnung in Wien-Hietzing gezogen, doch seit wenigen Tagen kann sie sich "überhaupt nichts mehr leisten, ich lebe von der Mindestsicherung", sagt Jasmina zu "Heute". Ihre drei Kinder (1 Jahr, 2 Jahre und 6 Jahre alt) sind ihr Vollzeit-Job.
Bis inklusive März bekam sie etwa 1.000 Euro pro Monat überwiesen. Doch seit April schlägt die Mindestsicherung-Neu voll durch bei ihr: Sie bekommt nur mehr 494 Euro.
"Heute" hat mit der MA 40 (Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) gesprochen, das ist die Stelle, die sich um die Mindestsicherung kümmert. Wir wollten wissen: Warum bekommt die Wienerin keine Zulagen für ihre drei Kinder (etwa 300 Euro pro Kind)?
Jetzt wird es ein wenig kompliziert. Aus der MA40 heißt es, die Kinder sollen auf Wunsch Jasminas nicht in die Berechnung einbezogen werden: "Der von ihr angegebene Grund war, dass sie für beide Kinder freie Unterhaltszahlungen vereinbart hat."
Für das Rathaus bedeutet das, Jasmina bekommt Alimente vom Kindsvater. Da sie die Höhe nicht angab, gehe man davon aus, dass die Summe ausreichend sei.
Jasmina ist am Boden zerstört, als sie hört, dass sie angeblich Zahlungen des Vaters nicht offenlegt: "Mir wurde das nie gesagt! Ich verstehe das nicht, ich bekomme absolut keine Alimente." Die Mutter weiter: "Ich wollte niemals Zahlungen verheimlichen, ich bekomme absolut nichts!"
Und dann wäre noch die neue Einstufung mit nur 494 Euro monatlich. Auch diese Summe erklärt sich aus den angeblichen Alimenten: "Die Leistung wurde amtswegig an die vergangene Wiener Mindestsicherungsgesetzes-Novelle angepasst". Das bedeutet: Kein Zuschlag mehr für die Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, "ebenso wurde die Mietbeihilfe neu berechnet", so das Rathaus.
Das große Problem für die Familie: Es dürfte ein Missverständnis beim Ausfüllen der Mindestsicherungsanträge schuld sein. Jasmina probiert jedenfalls jetzt den Antrag zu korrigieren, "ich hoffe, ich werde wieder besser eingestuft". Dann könnte sie ihren Kindern wieder mehr Lebensmittel kaufen.