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Wienerin mit Nacktfotos erpresst,keine Strafe für Täter

Eine 22-Jährige wurde mit Nacktfotos erpresst, erstattete Anzeige. "Der Fall wird aber nicht weiterverfolgt", ärgert sich ihre Anwältin Therese Frank. 

Amra Duric
Anwältin Therese Frank setzt sich für Opfer von Cybermobbing und Cyberstalking ein.
Anwältin Therese Frank setzt sich für Opfer von Cybermobbing und Cyberstalking ein.
Sabine Hertel

Das Internet ist zwar kein rechtsfreier Raum, doch nicht immer gibt es auch rechtliche Konsequenzen. Das belegt der Fall einer jungen Wienerin. Kurz nachdem sich die 22-Jährige von ihrem Freund getrennt hatte, erhielt sie mitten in der Nacht bedrohliche Nachrichten von einem unbekannten Instagram-Account.

Unter den Mitteilungen befanden sich auch intime Bilder der Wienerin. "Meine Mandantin bekam Nacktfotos von sich zugeschickt mit der Aufforderung, eine bestimmte Summe in Kryptowährung zu überweisen, oder ein Video von ihr, wie sie masturbiert an den Account zu schicken", erzählt Therese Frank, Anwältin der Betroffenen im Gespräch mit "Heute".

"Ihr wurde gedroht, dass die Nacktfotos an alle ihre Kontakte geschickt werden, sollte sie nicht zahlen oder intime Videos schicken."

Drohungen per WhatsApp

Die völlig fassungslose Wienerin blockierte den Account sofort, doch nur wenige Tage später folgten weitere Nachrichten – ebenfalls von einem unbekannten Account. "Der Inhalt war der gleiche. Ihr wurde gedroht, dass die Nacktfotos an alle ihre Kontakte geschickt werden, sollte sie nicht zahlen oder intime Videos schicken", so Frank.

Daraufhin ging die junge Frau zur Polizei und erstatte Anzeige. "Sie erklärte, dass nur ihr Ex-Freund und sie selbst im Besitz der Nacktfotos sind. Eines der Fotos hatte er mit seinem Handy gemacht, das hatte meine Mandantin gar nicht am Handy." Noch während die 22-Jährige bei der Polizei einvernommen wurde, bekam sie weitere Drohungen – diesmal von einer unbekannten WhatsApp-Nummer. 

"Meine Mandantin hat ihrem Ex-Freund geschrieben, er solle aufhören sie zu terrorisieren, doch dieser bestritt alles", erzählt Frank. Am nächsten Tag bekam ein Bekannter der Wienerin eines ihrer Nacktfotos von einem unbekannten Account zugeschickt. "Daraufhin kontaktierte sie nochmals ihren Ex und sagte ihm, dass sie bei der Polizei war." Nur wenige Stunden später wurde die junge Frau erneut von der unbekannten Nummer kontaktiert. "In der Nachricht stand, dass jemand ihre ganze 'Kollektion' gekauft hätte und sie nichts mehr bezahlen müsste. Danach herrschte Funkstille."

Ex-Freund wurde einvernommen

Frank leitete die Chatprotokolle an die Staatsanwaltschaft weiter. Doch bereits kurze Zeit später erhielt die Anwältin die Benachrichtigung, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen den Ex-Freund ihrer Mandantin eingestellt werden. "Der Mann wurde nicht einmal einvernommen", so die Anwältin. "Daraufhin habe ich die gesamte Korrespondenz aufgearbeitet und einen Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens beigefügt." Mit Erfolg. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen und der Ex-Freund der Wienerin einvernommen. 

Dieser stritt vor den Behörden alles ab. "Er sagte, er kenne die Fotos, hätte welche gemacht und die seien auf seinem Handy und seiner iCloud. Er beteuerte, dass er sie nicht erpresst hat, sich aber auch nicht erklären kann, wie sich jemand anders Zugriff auf seine iCloud verschafft hätte."

Ermittlungen eingestellt

Die Staatsanwaltschaft ordnete die Offenlegung der IP-Adresse an, von welcher der unbekannte Account benutzt wurde. "Es handelte sich um eine dynamische IP-Adresse eines österreichischen Telekommunikationsunternehmens. Dieses erklärte, dass keine Auskunft möglich sei, weil die Information nur vier Monate gespeichert wird", erklärt Frank.

"Meine Mandantin hat die Sache sehr mitgenommen. Sie befindet sich in psychologischer Betreuung."

Weitere Erhebungen zur Telefonnummer, über welche die WhatsApp-Nahrichten verschickt wurden, oder Erhebungen, ob die iCloud des Beschuldigten gehackt wurde, gab es laut Frank nicht. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin erneut eingestellt. In den Augen der Anwältin ein Versagen der Justiz. "Meine Mandantin hat die Sache sehr mitgenommen. Sie befindet sich in psychologischer Betreuung. Sie war bei der Polizei, hat sich rechtliche Hilfe geholt und passiert ist dennoch nichts. Es ärgert mich sehr, dass solche Fälle nicht ernstgenommen werden."

Laut Frank mangelt es seitens der Staatsanwaltschaft an Ressourcen und technischem Know-how. "Die Staatsanwaltschaft hat die technischen und personellen Ressourcen nicht, um solchen Fällen konkret nachzugehen. Ich möchte nicht wissen, wie viele junge Frauen von Cybermobbing und Cyberstalking betroffen sind und keine Hilfe bekommen."

Hilfe für Betroffene
Frauenhelpline "Halt der Gewalt": 0800/222 555
Opfernotruf des Bundesministeriums für Justiz: 0800/112 112
Internet Ombudsstelle

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