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Wienerin muss für Getränk an Tankstelle 180 € blechen

Tamara fuhr an einem Sonntag zu einer Tankstelle am Wiener Gürtel. Nun fordert der Betreiber 180 Euro von ihr. Der Grund: "Besitzstörung".
Maxim Zdziarski
18.02.2022, 14:09

Eine Tankstelle am Wiener Margaretengürtel sorgt seit Jahren für Aufsehen. Die Rede ist von Besitzstörungsklagen, die eine Parkraumüberwachungsfirma an die Kunden im Auftrag des Betreibers verschickt. Darin wird behauptet, dass die betroffenen Personen länger als 15 Minuten auf dem Gelände der Tankstelle geparkt hätten. Für die "Besitzstörung" fordert man anschließend 180 Euro, andernfalls würde man eine Klage einbringen. 

Dasselbe Schicksal traf Tamara am Sonntag, als sie sich entschied, ein Getränk zu kaufen und sich anschließend die Beine nach einer Autofahrt etwas zu vertreten. Nur wenige Tage später flatterte bei der Wienerin der unangenehme Brief in den Postkasten: Für den Softdrink muss sie nun 180 Euro bezahlen. "Ich finde das eine bodenlose Frechheit, dass man Kunden derartig abzockt", schäumt sie im "Heute"-Talk vor Wut. Sie ist sicher: länger als eine Viertelstunde stand sie nicht auf dem Parkplatz. 

Privatgrundbesitzer dürfen Grund und Boden schützen

Rechtlich gesehen handelt es sich bei diesen Forderungen laut ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried um "Vergleichsangebote". Er betont auch, man solle auf jeden Fall das Gespräch zum Grundstücksbesitzer oder seinem Anwalt suchen: "Man kann so versuchen, den geforderten Betrag zu reduzieren. Es handelt sich hierbei um ein Vergleichsangebot, also kann man durchaus  ein Gegenangebot unterbreiten."

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Bevor man also derartige Geldforderungen auf das angegebene Konto überweist, sollte man sich rechtlich beraten lassen. Ist der Betrag nämlich einmal überwiesen, ist es so gut wie unmöglich, das rückgängig zu machen.

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