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Wienerin sagt Limo-Fahrt ab, muss 514 € blechen

Für den Polterabend ihrer Freundin bestellte Martina (25) eine Limousine. Wegen Corona sagte sie die Luxusfahrt ab – und muss nun 514,50 Euro zahlen.

Robert Cajic
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    Eine Wienerin staunte über einen erhaltenen Inkasso-Brief.
    Eine Wienerin staunte über einen erhaltenen Inkasso-Brief.
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    Der Polterabend ihrer Freundin hätte vergangenes Jahr Anfang Juni ein besonderer Tag für die Wienerin Martina* (Name von der "Heute"-Redaktion geändert) werden sollen. Eine Limo-Spritztour im Wert von über 600 Euro sollte den besonderen Abend vergolden. Doch die damaligen Corona-Maßnahmen und die Gastro-Einschränkungen machten den Wienerinnen einen Strich durch die Rechnung. Es folgte die Absage der "Steg Party" und der Limo-Fahrt. Zahlen muss die Wienerin trotzdem – die Kosten belaufen sich auf knapp 515 Euro.

    Leserin empört über Inkasso-Brief

    Martina wurde Mitte Februar hellhörig, als sie Post eines Inkasso-Dienstes bekam. Aufgrund der bestellten Fahrt in einer Stretch-Limousine warteten auf die 25-Jährige Kosten in Höhe von 514,50 Euro. Für die 25-Jährige ist dieser Zustand untragbar, denn sie bat bereits Ende April um eine Stornierung des bestellten Fahrzeugs. "Wir haben die Limousine weder verwenden dürfen, noch tranken wir die in der Rechnung genannten Getränke", wütete die "Heute"-Leserin im Gespräch mit der Redaktion.

    Das Kleingedruckte wird Wienerin zum Verhängnis

    Der geplante Fahrspaß kommt der Wienerin nun teuer. Die aufgebrummten Kosten wird sie kaum anfechten können. Grund dafür sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Limoservices: Eine kostenlose Stornierung sei bis zu 90 Tagen vor der Limo-Miete möglich. Da der Vertragsrücktritt 40 Tage vor der geplanten Fahrt erfolgte, muss sie die Hälfte des Kaufpreises zahlen.

    Unternehmer bedauert Umstände

    Der Inhaber des Limo-Mietservices bedauerte im Gespräch mit "Heute" die Situation. "Generell sind wir bei den AGB's flexibel, beispielsweise, wenn es um Probleme rund um die Einreise aufgrund von Corona geht", gab der Unternehmer auf Anfrage von "Heute" an.

    In solchen Fällen könnte man spezifische Konditionen in den Kaufvertrag schreiben. Wichtig sei hier vor allem, diesen Wunsch klar an das Unternehmen zu artikulieren und alle Möglichkeiten auszuloten. "Zu solchen Storno-Fällen kommt es aber eher selten", sagte der Limousinen-service-Chef im "Heute"-Interview.

    Auch die "Heute"-Leserin versuchte, sich solch ein Recht zusichern zu lassen. Die Gastronomie-Verordnungen seien für den Limousinen-Besitzer aber kein Grund für eine Abweichung von den ursprünglichen Bedingungen gewesen. 

    Verein für Konsumenteninformation empfiehlt Verhandlungen über AGB's

    Der Verein für Konsumenteninformation empfiehlt auf Anfrage von "Heute", mit den jeweiligen Vertragspartnern über mögliche Änderungen im Vertrag zu verhandeln. Die AGB's dienen in diesem Fall als Absicherung für die bestellte Dienstleistung und können bei besonderen Umständen geändert werden. Diese müssten vor Vertragsabschluss bekannt gegeben werden. Danach können diese auch vertraglich verankert werden. 

    Der Österreichische Verbraucherschutzverein warnte indes vor Vertragsabschlüssen in unsicheren Zeiten: "Wer mitten in einer Pandemie diese Buchung vornimmt, kann sich nicht wegen der anhaltenden Pandemie auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen", meinte eine Pressesprecherin des Vereins. 

    Ob bei Martina jetzt eine Ausnahme gemacht wird und sie die Kosten doch nicht übernehmen muss, steht jedoch noch in den Sternen. 

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