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Wienerin parkt bei Großmarkt, kassiert 351 Euro Strafe

Obwohl sich die Wienerin Kathrin G. für den Parkplatz registrierte, bekam sie eine Zahlungsaufforderung und anschließend eine Strafe aufgebrummt.

Rhea Schlager
Die Wienerin musste sich für den Parkplatz registrieren.
Die Wienerin musste sich für den Parkplatz registrieren.
Bild: Wikimedia/GuentherZ, CC BY 3.0

"Ich bin am 18. März zum Großmarkt Wien gefahren, um dort bei einer kleinen Firma einzukaufen", beginnt die 51-jährige Kathrin G. (Name von der Redaktion geändert) ihre Erzählung. Bisher soll es keine Probleme mit dem Parken gegeben haben, schildert die Wienerin im "Heute"-Gespräch weiter. Bis zu diesem einen Tag im März.

"Der Schranken zum Parkplatz hat sich nicht wie gewohnt geöffnet, deshalb musste ich zu einem Wärterhäuschen fahren, um mich zu registrieren", so die 51-Jährige. Die Dame am Schalter soll einmalig fünf Euro für das Parken auf dem Gelände verlangt haben, allerdings war der Ton der "jungen Frau" der ausschlaggebende Grund für einen Disput zwischen den beiden, so Kathrin G. weiter.

Zahlungsaufforderung von 80 Euro

"Auf meinen Einwand, dass ich bisher immer ohne Bezahlung auf das Gelände fahren konnte, meinte sie in sehr unhöflichem Ton nur, ob ich ihr nicht zugehört hätte", erzählt die Wienerin. "Ich hab dann aber schließlich doch mein Auto auf dem Parkplatz abgestellt und bin einkaufen gegangen."

Doch das war wohl ein Fehler, wie Kathrin G. erzählt. Denn als sie zurückkam, fand sie ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung von 80 Euro an ihrer Windschutzscheibe. "Sie haben Ihr Kraftfahrzeug ohne gültige Parkvignette abgestellt", ist darauf zu lesen. "Ich habe mich allerdings geweigert, das zu bezahlen", sagt sie. "Ich habe schließlich dort eingekauft."

Anwaltsschreiben ließ nicht lang auf sich warten

Am Donnerstag flatterte schließlich eine Besitzstörungsklage in der Höhe von 351,30 Euro in die Wohnung von Kathrin G. Diese müsse die Wienerin innerhalb von fünf Tagen einbezahlen, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

"Ich habe mich mit mehreren Personen unterhalten und erfahren, dass die kleinen Händler wegen der Parkplatz-Problematik schon verzweifeln", erzählt Kathrin G. im Gespräch mit "Heute" weiter. "Das Skurrile dabei ist, dass es von der anderen Seite eine Gratiszufahrt ohne Registrierung für den Markt gibt."

Parkregeln auf Homepage einsehbar

Auf der Großmarkt Wien-Homepage ist zu lesen, dass Bestandnehmer und Mitarbeiter mit einer kostenpflichtigen Vignette parken dürfen. Auch das Kurzparken ist auf der gekennzeichneten Fläche vor dem Verwaltungsgebäude möglich, steht dort weiter.

"Es kann zu Besitzstörungsklagen kommen, wenn unrechtmäßig geparkt wird. Außerhalb der gekennzeichneten Flächen gilt ein generelles Parkverbot", ist auf der Homepage ebenfalls zu lesen.

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