Ersatz kostet Geld

Wienerin sauer: "Post hat Gratis-Dienst abgedreht!"

Christine B. (63) ist viel auf Reisen, verließ sich immer auf die Ortsabwesenheit der Post. Doch der Gratis-Service wurde mit Jänner eingestellt.
Wien Heute
21.04.2026, 06:45
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Still und leise hat die Österreichische Post mit Beginn des Jahres eine für viele Kunden wichtige Servicefunktion eingestellt: die kostenlose Ortsabwesenheitsmitteilung. Der Gratis-Dienst ermöglichte es, der Post für einen bestimmten Zeitraum mitzuteilen, dass man nicht zu Hause ist – etwa wegen Urlaub, Krankenhaus- bzw. Reha-Aufenthalt oder aus beruflichen Gründen.

Auch Christine B. (63) nahm das Service gerne in Anspruch: "Ich bin immer wieder länger im Ausland, zum Beispiel habe ich einen Zweitwohnsitz in Kroatien und bin auch öfter auf Urlaub. Ich habe das Service der Post seit Jahren genutzt und es ist bestens gelaufen", berichtet die Wienerin aus der Donaustadt.

"Kunden wurden nicht informiert"

Vor allem seit die 63-Jährige in Pension ist, befindet sich Christine B. viel im Ausland – etwa im Sommer in Kärnten, in Deutschland und im Winter mehrere Monate auf Mauritius. Auch im heurigen Jänner war die Wienerin für mehrere Wochen weg und wollte daher wieder eine Ortsabwesenheit einrichten.

"Da habe ich dann erst erfahren, dass es diesen Service gar nicht mehr gibt. Die Kunden wurden nicht darüber informiert, dass der Dienst eingestellt wurde", meint Christine B. Sie würde zwar immer recht wenig Post erhalten, "aber, wenn ich Pech habe, kommt genau dann, wenn ich weg bin, ein Einschreiben. Das ist mir zu riskant, denn bei längeren Abwesenheiten würde ich Termine versäumen."

Neues Urlaubsfach kostet

Denn: Gibt es keine Anwesenheitsmeldung gelten eingeschriebene Briefe oder behördliche Schriftstücke (RSa- und RSb-Briefe) als zugestellt – damit beginnen Fristen zu laufen. Als Ersatz bietet die Post daher nun ein Urlaubsfach an – dieses ist aber kostenpflichtig.

RSa- und RSb-Sendungen werden in diesem Fall mit dem Vermerk "ortsabwesend" an die jeweilige Behörde retourniert. Gleichzeitig werden einlangende Sendungen für den gewünschten Zeitraum in der Postfiliale gesammelt, können nach der Rückkehr abgeholt oder auf Wunsch gesammelt zugestellt werden.

Ortsabwesenheit kaum nachgefragt

Für eine Woche kostet das Urlaubsfach 16,90 Euro, für zwei Wochen 21,90 Euro und für längere Zeiträume wird es entsprechend teurer: "Ein Urlaubsfach kommt schon aus Kostengründen und aufgrund der Unzuverlässigkeit der Post für mich keinesfalls in Frage. Ich bin echt sauer auf die Post!", meint Christine B.

Auf "Heute"-Nachfrage verweist die Post darauf, dass "die Ortsabwesenheit zuletzt im Verhältnis zu anderen Diensten kaum noch nachgefragt wurde. Gleichzeitig zählte sie zu den manuell aufwendigsten Services in der Brief-Verarbeitung: Normale Briefpost wurde wie gewohnt zugestellt, Behördenbriefe händisch aussortiert und mit dem Vermerk 'ortsabwesend' retourniert", erklärt ein Sprecher.

Postvollmacht für Vertrauensperson

Um Missbrauch durch Nutzer vorzubeugen und den Service zu vereinfachen, wurde die Ortsabwesenheit daher in das Urlaubsfach überführt, heißt es weiter. "Wer sich innerhalb Österreichs länger an einer anderen Adresse aufhält, kann sich auch mit dem Nachsendeauftrag die gesamte Post nachsenden lassen." Als dritte Option gäbe es noch die Postvollmacht: "Damit kann eine Person meines Vertrauens auch Behördenbriefe für mich entgegennehmen", so der Sprecher.

Antwort der RTR auf die Beschwerde von Christine B.
zVg

Für Christine B. kommt weder ein kostenpflichtiges Urlaubsfach, noch ein Nachsendeauftrag ("aufgrund meiner auch zeitmäßig unterschiedlichen Aufenthaltsorte") infrage: "Ich musste nun für eine Vertrauensperson eine sogenannte Postvollmacht um 31,80 Euro (für zwei Jahre, Anm.) kaufen, damit eventuelle RSa- und RSb-Briefe zumindest abgeholt werden dürfen", ist die Pensionistin entrüstet.

Beschwerde an RTR

Die Wienerin wollte die Einstellung des Gratis-Dienstes nicht hinnehmen und wandte sich mit einer Beschwerde an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Wie es in einem Antwortschreiben heißt, steht die Streichung der kostenfreien Ortsabwesenheitserklärung "nicht im Widerspruch zum Postmarktgesetz, und es besteht seitens der Regulierungsbehörde keine Möglichkeit, diese Entscheidung der Österreichischen Post zu ändern. Aus diesem Grund besteht für die Post keine gesetzliche Verpflichtung, diese Leistung weiterhin kostenfrei anzubieten."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 21.04.2026, 11:11, 21.04.2026, 06:45
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