Skandal enthüllt

Wienerin wütet: "Mir wurde das Wahlrecht geraubt"

Eine Wienerin durfte im Herbst nicht wählen gehen, da jemand anders eine Wahlkarte mit ihrem Namen bekommen hatte. Auch dessen Stimme zählte nicht.
Christian Tomsits
07.02.2025, 05:30

Nachdem fehlerhafter Kleber bei der Präsidentschaftswahl zur Wiederholung geführt hatte und Österreich in der Welt bloßgestellt hatte, wird nun auch die letzte Nationalratswahl im Herbst zum Krimi: Und damit sind nicht die Koalitionsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP gemeint, sondern eine folgenschwere Panne bei der Stadt Wien, die "Heute" nun enthüllt.

Fehler kostet Wienerin die Stimme

Viktoria R. (25) aus Meidling erfuhr am Wahlsonntag der Nationalratswahl im Herbst, dass sie aus der Wählerliste gestrichen worden war, als sie – wie immer – im Wahllokal wählen wollte. "Mir wurde das Wahlrecht geraubt", wütet die Wienerin nun zurecht. Der Grund: Unter ihrem Namen sei bereits per Wahlkarte gewählt worden. Ihr blieb also keine andere Wahl, als umzukehren. Durch Nachforschungen der Betroffenen, die extra zur Bezirkswahlbehörde ging – und dank Mithilfe ihres Anwalts Philipp Springer – kam die peinliche Panne jetzt ans Licht.

Wahlkarte mit falschem Namen zugestellt

Weil ein Magistratsmitarbeiter etwas vertauscht hatte, wurde einem völlig willkürlichen Wähler aus der Wiener Leopoldstadt – der über ID-Austria Briefwahl beantragt hatte – ein Kuvert mit dem Namen von Frau R. zugeschickt. Die Identität des Mannes wurde freilich bei der Zustellung – die bei einem digitalen Antrag als normale Postsendung erfolgen darf – nicht kontrolliert, daher fiel der Fehler zunächst nicht auf. Besagte Stimme musste nach der Beschwerde der Frau geschreddert werden. Und der Betroffene erfuhr davon bis heute nichts. Somit wurden zwei Wiener unverschuldet von der Wahl ausgeschlossen.

Stadt Wien will nun "nachschulen"

Seitens des Innenministeriums bedauert man die Vorkommnisse "sehr". Die Stadt Wien spricht von einem "menschlichen Fehler". Die Mitarbeiter sollen nun entsprechend "nachgeschult werden." Fest steht: Für eine Wahl-Anfechtung ist es zu spät und am Ergebnis hätten die Stimmen nichts verändert. Dennoch, dass die Stadt Wahlkartenanträge händisch zuordnet und sich der Staat bei der Zustellung der Wahlkarten die RSb-Portogebühr spart, ist spätestens jetzt demokratiepolitisch fragwürdig.

{title && {title} } ct, {title && {title} } Akt. 07.02.2025, 09:15, 07.02.2025, 05:30
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