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Wienerin muss wegen Post-Fehler extra Gebühr blechen

Eine Wienerin wartete wegen eines Zustellungsfehlers der Post mehr als ein Monat auf ihr Paket. Zu allem Überdruss musste sie dann noch draufzahlen.

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Die Wienerin Janina wartete mehr als ein Monat auf ihr Paket, dann muss sie noch eine Extra-Gebühr zahlen.
Die Wienerin Janina wartete mehr als ein Monat auf ihr Paket, dann muss sie noch eine Extra-Gebühr zahlen.
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Der Wienerin Janina platzte am Dienstag der Kragen am Schalter einer Postfiliale in Wien-Leopoldstadt: "Mein Paket kommt mehr als ein Monat zu spät und jetzt muss ich auch noch draufzahlen?!" Der Postbedienstete entgegnete ihr resolut: "Es tut mir leid, aber ich muss diese Gebühr von Ihnen verlangen." Für die Postkundin ist das absolut nicht nachvollziehbar, weil ihr Plan vorsah, dies zu verhindern:

Sie timte ihre kleine Bestellung aus dem EU-Ausland präzise, sodass sie der ab 1. Juli geltenden Verzollung in Höhe von fünf Euro entgeht. Ein Missgeschick der Post machte ihr einen Strich durch die Rechnung. Das Paket verschwand zwischenzeitlich, tauchte Wochen später wieder auf und wurde an den Absender zurückgesendet. Dieser sendete das Päckchen erneut ab und es landete mit über einem Monat Verspätung in der Postfiliale.

Nicht nur, dass die Versendung fehlschlug und ein enormer zeitlicher Verzug entstand, muss sie jetzt obendrein 5 Euro zahlen.

Das gilt seit 1.7.2021

Am 1. Juli ist die Freigrenze für Sendungen mit einem Warenwert unter 22 EUR entfallen. Diese Änderung basiert auf einer Entscheidung auf EU-Ebene, um mehr Steuergerechtigkeit am heimischen bzw. EU-Markt zu gewährleisten. Das Aus für Schnäppchenkäufe aus Nicht-EU-Ländern, die somit versteuert und damit teurer sind, ist damit besiegelt. Damit unterliegt jede Warensendung von außerhalb der EU der Einfuhr-Umsatzsteuer (EUSt) – und zwar ab dem ersten Euro Warenwert.

Bei gewerblichen Einkäufen von Onlineshops ist die Steuer über ein elektronisches System (IOSS) in der Regel bereits im Preis inkludiert. Falls das ausländische Unternehmen die Steuer nicht direkt dem Kunden verrechnet, führt die Post zunächst den Betrag selbst an die Zollbehörde ab und verrechnet sie anschließend bei der Zustellung der Ware dem Sendungsempfänger.

Für den Aufwand, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht, verrechnet die Post eine Gebühr in Form des Importtarifs.

Post begründet die Gebühr

Gegenüber "Heute" erklärt Markus Leitgeb, Pressesprecher der österreichischen Post, den Importtarif: "Die Post muss die gesetzlichen Anforderungen durch den Wegfall der Freigrenzen erfüllen, dafür haben wir auch alle notwendigen Schritte gesetzt. Bislang wurden bis zu 7 Millionen Sendungen im Jahr bearbeitet, deren Sendungsdaten vollständig elektronisch erfasst und an das eZollsystem weitergegeben werden. Ebenso muss die Kontrolle über die Richtigkeit der Angaben erfolgen. Um diese neuen und aufwendigen Abläufe reibungslos zu gestalten, waren viele Investitionen in technische Infrastruktur, neue Lagerkapazitäten, IT-Prozesse und Personal nötig. Rund 100 zusätzliche Fachkräfte sind bei der Post mit Tätigkeiten in diesem Zusammenhang betraut."

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