Ein Familienurlaub im italienischen Badeort Milano Marittima endete in einer Tragödie. Ein vierjähriges Mädchen aus Österreich wurde regungslos in einem Hotelpool entdeckt. Trotz sofortiger Wiederbelebungsversuche starb das Kind später im Krankenhaus. Diese Nachricht schockte am Wochenende weit über die Landesgrenzen hinaus.
Besonders erschütternd ist die Aussage eines jungen Hotelgastes. Er und ein weiterer Jugendlicher wollten rund zehn Minuten nach dem Verschwinden des Mädchens schwimmen gehen. "Wir dachten zuerst, im Pool würde eine Puppe treiben", schilderte der Zeuge den Ermittlern.
Kurz darauf erkannten die beiden, dass es sich um ein Kind handelte. Sie zogen die Vierjährige aus dem Becken und riefen um Hilfe. Ein Arzt unter den Hotelgästen begann noch vor dem Eintreffen der Rettung mit der Wiederbelebung. Die Einsatzkräfte setzten die Maßnahmen fort, konnten das Leben des Mädchens aber nicht mehr retten.
Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Verletzung der Aufsichtspflicht gegen den 56-jährigen Vater der Vierjährigen aufgenommen. Er hatte das Kind offenbar zuvor alleine gelassen.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte die Familie kurz zuvor gemeinsam zu Mittag gegessen. Danach ging die Mutter mit den beiden älteren Schwestern ins Hotelzimmer. Der Vater blieb zunächst mit der Vierjährigen im Aufenthaltsbereich.
Später soll er das Mädchen gebeten haben, auf ihn zu warten, und für etwa zehn Minuten ebenfalls auf das Zimmer gegangen sein. Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen laut Ermittlern, wie das Kind die Treppe zur Poolanlage hinuntergeht. Danach verschwindet es aus dem Blickfeld.
Nun wird geprüft, ob der Pool ausreichend gesichert war. Das Becken war zu diesem Zeitpunkt offenbar geschlossen, ein Bademeister war nicht im Dienst. Bei einer Kontrolle stellten die Ermittler fest, dass drei Zugangstore offen waren, obwohl sie laut Vorschriften hätten versperrt sein sollen.
Unklar ist weiterhin, wie das Mädchen ins Wasser gelangte. Es ist offen, ob es hineinfiel oder selbst in das zwischen 70 und 150 Zentimeter tiefe Becken stieg. Auch Verantwortliche des Hotels könnten in das Verfahren einbezogen werden.