Gerade erst hatten sich die Familie von Isabella K. mit ihrem sieben Tage alten Baby auf der Rückbank in Simmering mit ihrem Auto eingeparkt. In dieser Sekunde stand bereits eine Dame der Parkraumüberwachung neben ihnen – sie müssen aufgrund eines fehlenden Parkscheines nun eine Strafe zahlen. Und das, obwohl sie gerade im Begriff waren, online einen Parkschein auszufüllen.
"Wie viel Zeit hat man denn, um einen Parkschein auszufüllen?", fragt sich die junge Mutter. Um 10:11 Uhr hatte sich die Familie eingeparkt, um 10:13 Uhr wurde der Strafzettel ausgestellt. "Wo soll das hinführen? Strafzettel, obwohl man im Auto ist und dabei ist, seinen Parkschein auszufüllen?", so die Mutter. Die Strafe, die sie nun zahlen müssen, beträgt 36 Euro. "Ich weiß, dass das nicht so viel Geld ist, aber es geht hier um das Prinzip."
"Wenn wir die Strafe nicht zahlen, wird uns nur damit gedroht, dass sie erhöht wird. Das ganze ist eine bodenlose Frechheit", findet Isabella.
"Die Verpflichtung zur Entwertung (Aktivierung) eines Parkscheins entsteht bei Beginn des Abstellens eines mehrspurigen Fahrzeuges in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone", heißt es seitens der Parkraumüberwachung. Und weiter – "Für höchstens fünfzehn Minuten dauernde Abstellungen ist ein kostenloser Fünfzehn-Minuten-Parkschein zu entwerten (aktivieren). Der tatsächliche Abstellzeitpunkt ist – bei 15 Minuten Parkscheinen - mittels Angabe von Stunde und Minute exakt zu dokumentieren."
Im Fall von Isabella und ihrer Familie sei zum Zeitpunkt der Überprüfung kein gültiger Parkschein festgestellt worden. Eine Parkuhr, die zwar in der Windschutzscheibe lag, hat in Wien keine Gültigkeit.