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Wirbel um EU-weites Haarfärbe-Verbot für Jugendliche

Über eine neue EU-Richtlinie will die EU Jugendlichen unter 16 Jahren das Färben von Haaren verbieten.

Heute Redaktion
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Aus für Strähnchen oder knallige Farben für Teenie-Haare. Eine neue EU-Richtlinie und Verordnung sieht vor, dass unter 16-Jährige sich künftig die Haare nicht mehr färben lassen dürfen. "Haarfärbeprodukte müssen mit dem Vermerk 'Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt' versehen werden", heißt es aus der Bundeinnung der Friseure. Der Warnhinweis muss sich mit einer Nachfrist bis 31. Oktober 2012 auf den Kosmetikprodukten mit bestimmten Inhaltsstoffen finden, um allergische Reaktionen, die gehäuft bei jungen Menschen auftreten würden, zu vermeiden.

Tod eines Mädchens

Die EU habe Handlungsbedarf gesehen, nachdem sich 2009 ein tragischer Todesfall ereignet habe: Nach dem Haarefärben war ein junges Mädchen ob einer allergischen Reaktion gestorben, wie die Zeitung "Daily Mail" im Oktober berichtete. Die 17-jährige Tabatha McCourt aus Schottland schaute zusammen mit ein paar Freunden "X-Factor" an. Währenddessen trug das Mädchen Haarfärbemittel auf. Nach kurzer Zeit fing sie an, sich heftig an den Haaren zu ziehen und dabei laut zu schreien. Anschließend brach sie zusammen. Der Arzt traf sofort ein, doch es war schon zu spät. Das Mädchen starb.

Gefahr von "Verteufelung"

Im Gegensatz zu Tätowierungen, die mit Unterschrift der Eltern für unter 16-Jährige erlaubt seien, enthält die Richtlinie beziehungsweise geplante Verordnung laut Wild keine solchen Passus. "Es gibt auch kein 'Färbegesetz', das die Anwendung regeln würde", so der Innungsgeschäftsführer. Er sprach auch "von der Gefahr einer Verteufelung" der Haarkoloration. "Ich bin gespannt auf die Reaktion von Industrie und Handel - die Sache ist ganz und gar nicht alleine auf die Friseure zu beziehen", sagte Wild.

In Salons bleibe das Haarefärben bei unter 16-Jährigen "Auslegungssache, weil es sich um einen Warnhinweis und kein dezidiertes Verbot handelt". Die Innung hat in einer Mitgliederinformation aber klar von der Farbbehandlung abgeraten, auch wenn Eltern schriftlich zustimmen würden. Weiters bleibe abzuwarten, wie die Verordnung später tatsächlich aussehen werde. Die Lehrlinge dürften mit den Mitteln sehr wohl umgehen - nach entsprechender Aufklärung und dem Tragen von Schutzhandschuhen.