Die Meinungsforscherin Sabine Beinschab wird laut einer Mitteilung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zur Kronzeugin in der Umfrageaffäre, berichten "Presse" und "Standard". In den Berichten heißt es, dass Beinschabs Anwältin darüber informiert worden sei, dass "von der Verfolgung der Sabine Beinschab (…) vorläufig zurückgetreten wird". Die WkSta wollte Beinschab schon längere Zeit zur Kronzeugin machen, nun haben offenbar das Justizministerium und die Oberstaatsanwaltschaft Wien zugestimmt.
Nun herrscht aber Wirbel um die Regelung, denn Beinschab soll laut nicht bestätigten Meldungen den Kronzeugenstatus gar nicht selbst beantragt haben, sondern er soll ihr angeboten worden sein. Die Voraussetzungen für den Status dürften nach aktuellen Informationen vorliegen, bewertet dies der Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht Robert Kert im Ö1-"Morgenjournal" am Donnerstag – sei ihr aber tatsächlich der Kronzeugenstatus angeboten worden, sei dies ungewöhnlich und wohl nicht gedeckt, so der Experte.
Auch in Sachen Freiwilligkeit der Aussage ließe sich streiten, hieß es. Die Freiwilligkeit sei durchaus durch die Festnahme der Beschuldigten eingeschränkt, "das könnte ein Problem sein", so Kert. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gehe aber davon aus, dass die Freiwilligkeit vorliege, weil Beinschab hätte auch schweigen können, sie habe aber den Ermittlern neue Details genannt, die diese bis zum aktuellen Zeitpunkt nicht gekannt hätten. Klar sei aber: Es handle sich wohl um ein "großzügiges Verständnis von Freiwilligkeit".
Die Regelung sei auch ein "neuer Zugang" zur Causa, könne aber tatsächlich zukunftsweisend sein und viel mehr Verdächtige ermutigen, ihr Wissen preiszugeben, so Kert. Die Causa um Beinschab selbst dreht sich um angeblich frisierte Umfragen und steht im Zusammenhang mit den Chat-Skandalen rund um die ÖVP und Alt-Kanzler Sebastian Kurz. Beinschab, Gründerin des Marktforschungsinstituts Research Affairs, soll für die ÖVP Umfragen frisiert haben, die dann in der Tageszeitung "Österreich" erschienen sind.
Abgerechnet wurde das Ganze mutmaßlich auch über Steuergeld. Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) soll sie dafür auch Scheinrechnungen gestellt haben. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Beinschab war schließlich festgenommen worden, vorgeworfen wurden ihr Untreue und Bestechung als Beteiligte. Die Festnahme erfolgte aus Verdunkelungsgefahr: Sie soll kurz vor der Hausdurchsuchung die Festplatte ihres Computers gelöscht haben. Zuletzt soll die in den Inseraten-Skandalen beschuldigte Beinschab diverse Nachrichten auf ihrem Handy gelöscht haben.