"Wegen Landschaftsbild"

Wirbel um Verbot von Kleinwindkraft in Klosterneuburg

Einen überraschenden Brief vom Bürgermeister erhielten Bewohner in Klosterneuburg: Für kleine Windkraftanlagen gibt es künftig Einschränkungen.
Erich Wessely
08.05.2026, 05:00
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In einem Schreiben informierte die Stadtgemeinde und Bürgermeister Christoph Kaufmann (ÖVP) die Bürger in Klosterneuburg über die geplanten Änderungen der Bebauungsvorschriften in der Stadtgemeinde.

Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes soll in "Grünland-Kleingärten" sowie im "Landschaftsschutzgebiet Wienerwald" die Errichtung von Windkraftanlagen künftig nicht mehr zulässig sein.

"Auffällig technische Elemente"

"Kleinwindkraftanlagen stehen, durch ihre vertikale Ausrichtung und die sichtbaren, sich permanent bewegenden Rotorblätter als auffällige technische Elemente in ihrer Umgebung, in einem deutlichen Kontrast zum charakteristischen Erscheinungsbild des Landschaftsschutzgebietes Wienerwald, das sich durch sanft hügelige, wechselnd bewaldete und offene Landschaftsräume sowie kleinteilig strukturierte Siedlungsgebiete auszeichnet. Die technisch-dominanten und bewegten Elemente von Kleinwindkraftanlagen würden die landschaftliche Geschlossenheit beeinträchtigen, ortsbildprägende Strukturen überlagern und deren harmonische Gestaltung beeinträchtigen", heißt es etwa in dem Schreiben.

Zu wenig Wind?

Zudem sei nach Rücksprache mit Autoren des Kleinwindreports Österreich 2022 klar geworden, dass im Gebiet der Stadtgemeinde Klosterneuburg innerorts nur Jahresmittelwindgeschwindigkeiten von < 1 m /s vorzufinden seien. Gute Standorte würden aber eine Jahresmittelwindgeschwindigkeit von 4 bis 5 m / s aufweisen.

"Unter Berücksichtigung dieses in Klosterneuburg nur sehr geringen Potenzials für Kleinwindkraft soll dem öffentlichen Interesse am Schutz des Orts- und Landschaftsbilds und des Erholungswertes der Landschaft ggü. allfälligen privaten Interessen, Kleinwindkraftanlagen zu errichten bzw. aufzustellen, Vorrang eingeräumt werden", heißt es in dem Schreiben der Stadtgemeinde. Bis 15. Mai haben Bürger aber die Möglichkeit zur Einsichtnahme und schriftlichen Stellungnahme.

Wolfgang Haas, Gemeinderat der Liste PUK
privat

Kritik der Liste PUK

Laut Wolfgang Haas, Gemeinderat der Liste PUK, seien viele Bürger verärgert: Vergangenes Jahr wurde nämlich seitens der Stadtregierung angekündigt, dass Klosterneuburg nun auch zu den österreichischen Klimapionierstädten zählt. Doch bei der konkreten Umsetzung der Energiewende vor Ort zeige die lokale Politik ein völlig anderes Gesicht.

Anstatt den Ausbau durch vereinfachte Verfahren zu fördern, werde der Bevölkerung ohne ersichtlichen Grund die Möglichkeit genommen, sich für mehr Energie-Autarkie und Klimaschutz zu entscheiden. Die PUK sieht darin einen klaren umwelt- und demokratiepolitischen Rückschritt, so die Kritik.

"Das macht keinen Sinn"

PUK-Gemeinderat Wolfgang Haas sieht einen klaren Widerspruch: "Die Stadtregierung will bis 2040 ein klimaneutrales Klosterneuburg, verhindert aber den Ausbau von Windkraft. Das macht keinen Sinn."

Auszug aus dem Schreiben
privat

"Unabhängiger von fossilen Energien"

Für PUK-Gemeinderätin Ulrike Kobrna werde die Bürgerbeteiligung blockiert: "Immer mehr Klosterneuburger:innen wollen aktiv einen Beitrag zur lokalen Energiewende und zum Klimaschutz leisten.  Die Stadtregierung verwehrt ihnen diesen Schritt." Und PUK-Stadtrat Stefan Heberger findet, dass "gerade die ÖVP, die so gerne und oft ihre Technologie-Offenheit und die Entscheidungsfreiheit der Bürger:innen betont, in diesem Fall innovative Schritte und Lösungen verhindert, die unsere Stadt unabhängiger von fossilen Energien machen können".

Die Liste PUK rät allen Bürgern, die per Brief des Bürgermeisters von den geplanten Änderungen und einem faktischen Verbot der Nutzung von Kleinwindkraft informiert wurden, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, bis zum 15. Mai 2026 eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Im aktuellen Wortlaut seien die vorgeschlagenen Ergänzungen laut der Liste PUK "mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig und lassen den Gang zum Verfassungsgerichtshof offen".

{title && {title} } wes, {title && {title} } 08.05.2026, 05:00
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