Bei ihrem Nationalgetränk - Bier - kennen die Bayern offenbar keinen Pardon, auch nicht bei kleinsten Mengen, zumindest wenn ihnen der Name nicht passt. Ein Wirt aus Niederösterreich muss es künftig unterlassen, in seinem Gasthaus samt eigener Brauerei sein "Wiesenbier" auszuschenken und muss noch dazu 2.440,69 Euro nach Bayern überweisen.
Bei ihrem Nationalgetränk - Bier - kennen die Bayern offenbar keinen Pardon, auch nicht bei kleinsten Mengen, zumindest wenn ihnen der Name nicht passt. Ein Wirt aus Niederösterreich muss es künftig unterlassen, in seinem Gasthaus samt eigener Brauerei sein "Wiesenbier" auszuschenken und muss noch dazu 2.440,69 Euro nach Bayern überweisen.
Die Rechtsanwälte des Vereins Münchner Brauereien, der weiß-blaue Großbrauereien wie Löwenbräu vertritt, waren aktiv geworden, weil sie das österreichische "Wiesenbier" auf der Gasthaushomepage aufgespürt hatten. "Ursprünglich sollten wir 10.000 Euro zahlen und das Bier nicht mehr anbieten", ärgerte sich der Wirt aus Langenlois. De jure handelt es sich um ein außergerichtliches Abmahnverfahren, im Zuge dessen nun die knapp 2.500 Euro zu zahlen sind.
"Wiesnbier" rechtlich geschützt
2008 habe man das niederösterreichische "Wiesenbier", Namensvetter des seit 2009/2010 zweifach markenrechtlich geschützen "Wiesnbieres" (ohne "e" vor dem "n") am Oktoberfest in München, erstmals gebraut. "Wir haben extra recherchiert, den Namen gab es damals noch nicht", so der Wirt. "2009/2010 patentierten die Bayern aber, und heuer im Frühjahr wurden wir kontaktiert."
Insgesamt nur 1.000 Krügerl ausgeschenkt
Dabei hat der Wirt von 2008 bis zum Herbst des Vorjahres nur jeweils rund 100 Liter Wiesenbier in einer Oktober-Woche ausgeschenkt, um zugegebenermaßen in Anlehnung an das Oktoberfest zu feiern. Insgesamt schenkte er folglich rund 500 Liter oder knapp 1.000 Krügerl Gerstensaft aus.
Der niederösterreichische Gastronom erklärte, er hätte es in Ordnung gefunden, wenn man nun das Bier ohne Strafzahlung nicht mehr brauen dürfe. "Aber dieses Vorgehen, das kann ich wirklich nicht verstehen", kritisierte er.
"Eindeutige Kennzeichnungsverletzung"
Am 15. Juli 2009 wurde die Marke eingetragen und am 19. Jänner 2010 noch extra eine Gemeinschaftsmarke "Wiesnbier". Der Niederösterreicher beging laut den deutschen Advokaten "eine eindeutige Kennzeichenverletzung der Marke unseres Mandaten", wie es in einem Schreiben, heißt. "Die Bezeichnung 'Wiesenbier' ist identisch mit der Marke 'Wiesnbier'", stellen sie fest.