Wirt wegen Messerattacke im Hof erneut vor Gericht

Der Wirt soll versucht haben einem Mann mit dem Messer in den Rücken zu stechen.
Der Wirt soll versucht haben einem Mann mit dem Messer in den Rücken zu stechen.picturedesk.com/Wirtschaftsblatt/Jindrich Foltin
Am Donnerstag beginnt in Graz die Zweitauflage des Prozesses gegen einen Wirten. Er wurde bereits im Sommer 2022 zu acht Jahren Haft verurteilt.

Der 48-jährige Weststeirer sei am Tag der Tat in einem anderen Lokal zum Feiern gewesen, als die Kellnerin mit zwei Männern hereinkam. Es habe sich ein Streit zwischen den zwei Gruppen abgehalten, der jedoch bald wieder abflaute - die beiden Männer sollen daraufhin in den Hof gegangen zu sein, um zu rauchen.

Mordversuch im Hof

Laut Zeugen soll der Angeklagte mit den Worten: "Den stich i ab", ein Fleischermesser aus der Küche geholt haben. Der Staatsanwalt gibt an, dass er daraufhin in den Hof gegangen sei und das Messer gehoben habe, um einen der Männer in den Rücken zu stechen. Der Andere konnte das Vorhaben verhindern, indem er den Angreifer an der Schulter wegstieß. daraufhin soll ihm der 48-jährige Wirt in den Bauch gestochen haben. Der Ankläger betonte beim ersten Prozess, dass es ein großes Glück gewesen sei, dass mit dem riesen Messer keine wichtigen Organe verletzt wurden.

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Stich sei keine Absicht gewesen

Der Verteidiger des Angeklagten beteuerte, dass sein Mandant den Männern "nur Angst machen" wollte und der Stich nicht absichtlich gewesen sei. Laut ihm könne mit dem Messer keinesfalls mit voller Wucht zugestochen worden sein, da es nur ein paar Zentimeter tief eindrang.

Urteil aufgehoben

Letztes Jahr wurde der Wirt in Folge der Anklage zu acht Jahren Haft verurteilt. In einem Fall wegen versuchtem Mordes und im zweiten Fall wegen grob fahrlässiger Körperverletzung. Nun kam es zu einer Neuauflage des Prozesses. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Drohworte nicht zwangsläufig auf eine Mordabsicht hingedeutet hätten, weshalb das Urteil aufgehoben wurde.

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