Österreich

Corona-Kontrollen: Wirte bekommen Rechte wie Polizisten

Wenn es um die Kontrolle von Getesteten, Geimpften und Genesenen geht, bekommen Gastronomen künftig die gleichen Rechte wie Polizisten.

Jochen Dobnik
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Helmut Graf

Getestet, geimpft, genesen, mit der "3G-Regel" hat man ab 19. Mai Zugang ins Restaurant, Wellness-Hotel oder Fitnesscenter. Unklar war bis vor Kurzem, wer die Einhaltung davon kontrollieren soll. Jetzt ist klar: Wirte und Hotelbetreiber bekommen die gleichen Rechte wie Polizisten.

Wer deinen Eintrittspass überprüfen darf

Wer ab 19. Mai ein Restaurant besuchen oder in einem Hotel einchecken möchte, muss "einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen". Dabei setzt die Regierung auf den grünen Eintrittspass. Darin wird vermerkt, ob man geimpft, genesen oder getestet ist, wobei Selbsttests 24 Stunden, Antigentests 48 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden lang gelten sollen. Genese und Geimpfte legen eine separate Bestätigung vor - mehr Infos dazu findest du HIER. Von der Maskenpflicht und den Abstandsregeln ist man deshalb jedoch nicht ausgenommen.

Laut Verordnung, welche die Bundesregierung am Montag präsentierte, darf der Nachweis darüber, ob man geimpft, genesen oder frisch getestet ist, kontrolliert werden von:

Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei)

Behörden und Verwaltungsgerichten bei Parteienverkehr und Amtshandlungen

Inhabern einer Betriebsstätte oder eines Arbeitsortes sowie Betreibern eines Verkehrsmittels

dem für eine Zusammenkunft Verantwortlichen

Wie berichtet, soll es für die Gastronomie und Freizeitbetriebe zusätzlich eine Registrierungspflicht geben, welche vor Ort durchgeführt werden soll. Stichprobenartige Kontrollen durch die Gesundheitsbehörde oder Polizei werde es zwar geben, betont Bundeskanzler Sebastian Kurz, aber "alles lebt davon, dass jeder mitmacht, dass sich alle so gut wie möglich an die Regeln halten".