Coronavirus

Wirte dürfen ab morgen auch Ausweise kontrollieren 

Der Gastro-Sprecher der Wiener Wirtschaftskammer, Peter Dobcak, spricht über die Gastro-Öffnung und die Kompetenzen der Wirte beim Einlass der Gäste.

Michael Rauhofer-Redl
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"Grüner Pass" wird Eintrittskarte zu Gastronomie und anderen Annehmlichkeiten.
"Grüner Pass" wird Eintrittskarte zu Gastronomie und anderen Annehmlichkeiten.
Johann Schwarz / SEPA.Media; DIETMAR STIPLOVSEK / APA / picturedesk.com; "Heute"-Montage

Die vergangenen Wochen und Monate waren nicht einfach für die Gastronomen in diesem Land. Nach langem Warten wurden die vergangenen Tage dazu genützt, um sich auf den Neustart vorzubereiten. Immerhin musste in vielen Fällen Personal akquiriert, Waren eingekauft und die Lokals verordnungsgerecht eingerichtet werden. Im Gespräch mit dem TV-Sender Puls24 nimmt Peter Dobcak von der Wiener Wirtschaftskammer Stellung zum Restart in der Gastronomie. 

Im Gespräch mit Bianca Ambros spricht er von "sehr dichten Vorbereitungen". Er selbst sei "sehr beschäftigt", aber die ganze Branche freue sich auf das Comeback. Eine Tätigkeit umfasste in den vergangenen Tagen auch die Bestellung und Abholung von Tests, um Kunden vor Ort testen zu können. Gurgel-Tests würden vom Land Wien, Schnelltests vom Bund bereitgestellt werden. 

Was die Testung vor Ort betrifft, appelliert Dobcak aber an alle, bereits getestet beim Lokal des Vertrauens zu erscheinen. Sollte ein Gast mittels Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet werden, so würde dieser isoliert und die Gesundheitshotline 1450 kontaktiert. Um eben ein solches Szenario zu vermeiden, soll eine Testung nach Wunsch des Gastronomen aber bereits im Vorfeld geschehen. 

Um getesteten, geimpften oder genesenen Personen Einlass gewähren zu können, sind die Wirte übrigens befugt, auch die Ausweise der potenziellen Gäste zu kontrollieren. "Der Paragraf 17 der Verordnung des Gesundheitsministeriums gibt uns diese rechtliche Grundlage", führt Dobcak die Kompetenz der Wirte, Ausweise von Besuchern kontrollieren zu dürfen, aus.

Abstand oder bauliche Trennung

Wer in großer Gruppe ins Restaurant will, sollte auf gutes Wetter hoffen. Denn nur im Außenbereich sind zehn Erwachsene plus Kinder gestattet. Im Innenbereich darf eine Besuchergruppe aus maximal vier Erwachsenen und deren Kindern bestehen. Zudem gilt ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Tischen. Dieser Abstand darf beim Vorhandensein von baulichen Maßnahmen, wie etwa einer trennenden Plexiglasscheibe, auch kleiner ausfallen. 

Trotz hoher Arbeitslosigkeit ist es für Wirte momentan schwierig, ausreichend Personal zu bekommen. Zum einen wären viele frühere Kellner mittlerweile aus Gründen der Wirtschaftlichkeit in anderen Berufen tätig, zum anderen hätten es auch viele ausländische Fachkräfte aufgrund geltender Einreisebestimmungen schwer, ins Land zu kommen, so Dobcak. 

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com