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Wohndebatte: Wie laut darf ich beim Sex sein?

Heute Redaktion
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Sex bis die Wände wackeln? So stellen sich viele ein traumhaftes Wochenende in den eigenen vier Wänden vor! Die Frage ist nur: Dürfen Sie das? Wie laut darf es in der Wohnung nachts zur Sache gehen? Müssen Sie die Vorhänge zuziehen und alle Fenster schließen? Gerade in Wohnsiedlungen sind doch ein paar Regeln zu beachten, ehe dem Liebesglück vollends gefröhnt werden darf.

Kennen Sie das: Sie sind einsamer Single, die Nachbarin aber ganz und gar nicht und hat nahezu täglich ihren sexuellen Spaß? Zum hemmungslos lauten Geschrei kommt noch ein Bett, dass ohne Ende quietscht. Zusätzlich haben die Turteltauben - es ist Sommer - die Balkontür offen, sodass Sie erst recht nicht schlafen können?

Heißer Sex vor geöffnetem Fenster kann in einem Mehrparteienwohnhaus zum Problem werden, wenn er für andere deutlich sichtbar ist. Wer sein Fenster offen lässt, wolle auch gesehen werden, urteilte schon so manches Gericht. Entscheidend sei die "Lustbefriedigung durch Offenbarung in der Öffentlichkeit". Und die ist sogar strafbar. Also achten Sie tatsächlich darauf, dass Fenster und Vorhänge geschlossen sind, wenn es zur Sache geht. Denn in jedem Haus gibt es Bewohner, die sich damit ganz und gar nicht anfreunden können.

Nach 22 Uhr muss Ruhe sein

Gut jeder zehnte Bürger fühlt sich im Schnitt vom Lärm aus dem Schlafzimmer der Nachbarn zumindest zeitweise gestört. Ein deutsches Pärchen musste nach Beschwerden von Nachbarn über Ruhestörung sogar eine neue Bleibe suchen, weil der Vermieter eine Delogierung einleitete. Die Begründung: "Die Häufigkeit und überdimensionale Lautstärke während des Beischlafs ist im ganzen Haus wahrzunehmen und damit eine unzumutbare Belästigung für andere Mieter".

Für die schönste Nebensache der Welt gelten in Mietwohnungen die allgemeinen Ruhevorschriften. Ab 22 Uhr muss Schluss sein mit jeglichem Lärm.

"Wiener Wohnen" schreibt im Gemeindebau beispielsweise folgende Ruhezeiten vor:

"Jede/r MieterIn möchte in Ruhe leben und wohnen. Bitte vermeiden Sie daher aus Rücksicht auf die anderen Mieter sowohl im Haus als auch in den Außenanlagen Ihres Gemeindebaus jeden unnötigen Lärm. Schlagen Sie Ihre Türen nicht laut zu. Musizieren Sie in einer für die Ohren Ihrer NachbarInnen angenehmen Lautstärke. Nehmen Sie Ihren Fernseher oder Ihr Radiogerät nicht in hoher Lautstärke in Betrieb."

"Von 22.00 bis 6.00 Uhr gilt wie in ganz Wien auch im Gemeindebau die Ruhezeit. In dieser Zeit ist genau wie am Wochenende und am Feiertag jeder Lärm zu vermeiden. Ebenso wichtig wie das Ruhebedürfnis ist das Bedürfnis der Kinder nach Bewegung. Lärm, den Ihre Kinder am Spielplatz beim Spielen machen, fällt daher nicht unter Lärmbelästigung. Grundsätzlich sollten Sie immer lärmarm leben, am besten nach dem Motto: Mache keinen Lärm, der dich selbst stören würde."

Seite 2: Wann Nachbarn die Polizei rufen dürfen!

Nachbarn dürfen nachts die Polizei rufen

Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Unterlassungsverfügung bis hin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages (Delogierung). Nachbarn haben bei Lärm nach 22 Uhr sogar das Recht, die Polizei zu rufen. Feste Dezibel-Werte als Lärmrichtwerte gibt es für Mietswohnungen allerdings nicht. Vieles läuft im Rahmen der oft beschworenen "Zimmerlautstärke".

Zimmerlautstärke bedeutet, dass ein Geräusch oder Lärm außerhalb einer Wohnung "kaum noch wahrnehmbar" sein soll. Von einem "deutlich wahrnehmbaren" Störgeräusch spricht man, wenn das Geräusch in einzelnen Frequenzbändern gleich stark im Vergleich zum Hintergrundgeräusch in einem Raum ist.

Zimmerlautstärke kann nicht objektiv anhand von Messwerten definiert werden, weil die baulichen Gegebenheiten (Lärmschutzfähigkeit der Wände, Decken und Böden) von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich ausfallen. Die Schwelle für Zimmerlautstärke ist in einem hellhörigen Haus niedriger als in einem hervorragend gedämmten Gebäude.

Lauter Sex ist kein Grundrecht

Lärm durch die Geräusche in einer Nachbarwohnung, die wegen fehlender Schalldämmung überdeutlich zu vernehmen sind, sind letztlich aber sogar ein Mietminderungsgrund und können die Verpflichtung des Vermieters zur Schalldämmung nach sich ziehen.

Spontane Laute, wie die eines Pärchens beim Sex müssen demnach unter Kontrolle gehalten werden. Erfolglos berief sich ein weiteres leidenschaftliches Paar in Deutschland vor Gericht auf das Grundgesetz, das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit.

Zur Begründung seines lustfeindlichen Urteils führte das Gericht in unserem Nachbarland aus: "Weil das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit seine Grenze in den Rechten anderer Mitmieter findet, ist ein grenzenloses Sexualleben nicht vom Grundgesetz gedeckt. Sofern ein Haus nur über unzulänglichen Schallschutz verfügen sollte, muss der Verursacher von Geräuschen ganz besondere Rücksicht nehmen."