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Wohnung unerlaubt bei Airbnb – 221.000 Euro Strafe

Über 300 Mal hatte der Mann seine Mietwohnung vermietet – bis ihm sein eigener Vermieter auf die Schliche kam. Das hatte teure Folgen.

Sabine Primes
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Der Airbnb-Vermieter muss jetzt tief in die Tasche greifen.
Der Airbnb-Vermieter muss jetzt tief in die Tasche greifen.
Christoph Hardt / Zuma / picturedesk.com

Im Oktober 2021 wurde in Wien das Vermieten von Gemeindewohnung auf der Plattform "Airbnb" durch das Handelsgericht Wien offiziell verboten. Das Untervermieten von Gemeindewohnungen eigentlich schon immer verboten, aber nicht alle hielten sich daran. 

Weiters wird Airbnb alle Wiener Gastgeber regelmäßig darüber informieren, dass Unterkünfte im Gemeindebau im Falle eines Untermietverbotes nicht angeboten werden sollen. Verstoßen Inserate doch dagegen, und es wird das gemeldet, werden sie von der Plattform genommen.

198.000 Euro "Körberlgeld"

In Paris ereilte einen Mann jetzt eine teure Strafe. Grund: Er hatte seine Wohnung auf Airbnb vermietet. Aber nicht nur ein paar Mal. Zwischen 2016 und 2020 hatte der Mann die Wohnung 329 Mal untervermietet und dabei rund 198.000 Euro kassiert. Diese Summe muss er nun laut Urteil an die Eigentümer der Wohnung überweisen, berichtete die Zeitung "Le Figaro".

Hinzu kommt ein Mietrückstand von 11.370 Euro, weil der Mann trotz des zusätzlichen Einkommens seine eigene Miete nicht vollständig bezahlt hatte. Außerdem waren Reparaturen an der Immobilie in Höhe von 11.500 Euro fällig, für die er laut Gericht aufkommen muss. Die Eigentümer bemerkten im Juni 2020, dass ihre Wohnung als Airbnb-Unterkunft missbraucht wurde. Die Daten, die sie von der Plattform anforderten, zeigten, dass die Wohnung an 1.114 Tagen für einen Durchschnittspreis von 178 Euro pro Tag vermietet worden war. Sie verlangten eine Monatsmiete von 1380 Euro.

Die Richter stützten sich bei ihrem Urteil auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach die Untervermietung die schriftliche Zustimmung der Eigentümer erfordert. Der Mieter und Airbnb verstießen auch gegen die französische Verordnung für Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern, wonach Mietwohnungen für maximal 120 Tage im Jahr zu touristischen Zwecken untervermietet werden dürfen. Die Plattform hätte das Konto des Mieters sperren müssen, so das Gericht, obwohl dies für das Urteil keine Rolle spielte.