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Zähler-Problem kostet Mieter den 150-Euro-Gutschein

150 Euro will die Regierung den Österreichern zuschießen, um steigende Strompreise abzufedern. Nicht bei jedem kommt das Geld auch an.

Clemens Pilz
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Viele Vermieter verwenden einen Hauptzähler und mehrere Subzähler – wodurch die Mieter um den Energiegutschein umfallen.
Viele Vermieter verwenden einen Hauptzähler und mehrere Subzähler – wodurch die Mieter um den Energiegutschein umfallen.
Bild: picturedesk.com

Der russische Angriff auf die Ukraine hat die Energiepreise in die Höhe schnellen lassen. Heimische Strom- und Gaskunden müssen mit empfindlichen Teuerungen rechnen. Um die Auswirkungen abzufedern, hat die Regierung einen Energiegutschein im Wert von 150 Euro beschlossen. Dieser soll allen zugute kommen, die unter einer gewissen Einkommensgrenze (5.670 Euro Brutto pro Monat für Einzelpersonen, 11.340 für Mehrpersonenhaushalte) liegen.

Nun mehren sich allerdings Beschwerden, wonach die Gutschrift viele Personen, die sie dringend notwendig hätten, nicht erreicht. Der Grund: Vor allem in den Bundesländern melden Vermieter häufig einen einzelnen Stromliefervertrag an einem einzelnen Stromzähler an. Die Abrechnung unter den einzelnen Mietern wird dann durch mehrere Subzähler vorgenommen. Das Resultat: Nur der Vermieter käme in dieser Konstellation für einen Energiegutschein in Frage.

Hunderte Beschwerden bei der AK

"Besonders Menschen aus einkommensschwachen Schichten sind davon betroffen", sagt die Energieexpertin der Arbeiterkammer Wien, Dorothea Herzele. Hunderte Beschwerden aus allen Bundesländern seien bereits eingegangen, nur in Wien scheint die Problematik weniger ausgeprägt zu sein. "Wir hoffen, dass sich das Ministerium jetzt dessen annimmt", so Herzele. Der Energiekostenausgleich sei "gut gemeint, aber schlecht gemacht" und könne als Einmalzahlung nur begrenzt nützen. Man fordere daher insgesamt eine Erhöhung der Sozialleistungen.

Phänomen hat rechtliche Gründe

Aus dem Finanzministerium hieß es gegenüber "Heute", die Problematik sei bekannt und habe elektrizitätsrechtliche Gründe: Es sei für jeden Verbraucher erforderlich, einen eigenen Stromvertrag abzuschließen – Regelungen, bei denen innerhalb eines Mietverhältnisses ein "verstecktes" Stromlieferverhältnis besteht, seien rechtlich nicht zulässig.

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