Österreich

Zahnbürste verriet Ex-Paar als Sozialhilfebetrüger

Heute Redaktion
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Die angeklagte Frau und der angeklagte Ex-Mann.
Die angeklagte Frau und der angeklagte Ex-Mann.
Bild: salpa

18 Monate ins Gefängnis muss jetzt ein tschetschenischer Vater aus Neunkirchen, seine Frau fasste bedingte Haft aus. Grund: Sie sollen 10.800 Euro an Mindestsicherung zu Unrecht kassiert haben.

Rund 10.800 Euro zu viel an Mindestsicherung sollen zwei Tschetschenen von Ende Dezember 2017 bis Juli 2019 in Neunkirchen erhalten haben, weil sie angegeben hatten, getrennt zu leben.

Im Rahmen einer Schwerpunktaktion gegen Sozialhilfemissbrauch wurde die Wohnung der Frau durchsucht und Kleidung sowie die Zahnbürste des Ex-Mannes gefunden. Vor allem der Mundhygieneartikel wurde als eindeutiges Indiz gewertet, die Ex-Eheleute mussten gestern in Wr. Neustadt wegen schweren Betruges auf die Anklagebank.

Keine Gnade von Richter

Der angeklagte Ex-Ehemann meinte vor Gericht: „Meine Tochter war krank und daher hatten wir wieder Kontakt. Ich habe mich nur um mein Kind gekümmert."

Die Richterin glaubte den beiden nicht: Dabei wurde der zweifach einschlägig vorbestrafte Mann zu 18 Monaten Gefängnis, sie zu zehn Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt. Die Richtersprüche sind allerdings nicht rechtskräftig. Der Tschetschene suchte sofort um eine Fußfessel an, die Richterin verwies auf die Justizanstalt bzw. Generaldirektion.

Erst im Jänner war eine Mutter aus dem Waldviertel wegen mutmaßlichen Sozialhilfebetruges vor Gericht gestanden – sie wurde indes freigesprochen ("Heute" berichtete).