Politik

Diese 4 Dinge werden neu beim Zivildienst

Der Ministerrat will am Mittwoch das neue Zivildienstgesetz beschließen. "Heute" erklärt in aller Kürze, was sich konkret ändern soll.

Heute Redaktion
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Gegenüber der APA hat die zuständige Staatssekretärin im Innenministerium Karoline Edtstadler (ÖVP) die Neuerungen verraten, darunter eine Staatsbürgerschaftskunde.

Zivildiener dürfen während des Diensts maximal 24 Tage im Krankenstand sein. Wird diese Zahl überschritten, wird der "Zivi" entlassen. Doch damit ist er nicht aus dem Schneider. Denn zu einem späteren Zeitpunkt muss die die verbliebene Dienstzeit nachgeholt werden.

Neue neue Staatsbürgerschaftskunde soll mittels eines E-Learning-Tools absolviert werden. Die Computer-Infrastruktur muss von den Trägern zur Verfügung gestellt werden.

Auch die Arbeitgeber müssen sich mit E-Learning auseinandersetzen. Spätestens alle drei Jahre müssen sich die Vorgesetzten am PC mit ihren Rechten, Pflichten, dem Wesen des Zivildienstes und angemessenem Führungsverhalten auseinandersetzen.

Die Anerkennung von Organisation als Träger wird künftig widerrufen, wenn diese drei Jahre lang keine Zivildiener anfordern. Das bedeutet aber nicht, dass ausgeschlossene Zivildiensteinrichtungen nicht wieder ansuchen können.

Der Grund: Wie Edtstadler gegenüber der APA ausführt, ist die seit dem Jahr 2010 die Zahl der Wehrpflichtigen von etwa 39.600 auf 30.800 im Jahr 2017 gesunken.

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