"Du musst dich anziehen"

Zu freizügig für den Flug! Airline stoppt Influencerin

Zu freizügig für den Flieger? Edda Pilz erhebt schwere Vorwürfe gegen Lufthansa und berichtet von Ärger am Gate.
Heute Entertainment
19.06.2026, 12:49
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Für Fitness-Influencerin Edda Pilz (24) begann eine Flugreise offenbar mit einer unangenehmen Überraschung.

Die ehemalige Teilnehmerin von "Ex on the Beach" und "Das Sommerhaus der Stars" berichtet in einem Video von einem Zwischenfall beim Boarding einer Lufthansa-Maschine.

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"So kannst du nicht einsteigen"

Laut ihren Schilderungen habe eine Mitarbeiterin sie vor dem Einstieg gestoppt und erklärt: "So kannst du nicht einsteigen." Auslöser sei ihre Kleidung gewesen. Bei sommerlichen Temperaturen von rund 30 Grad habe die Influencerin einen kurzen Sportanzug getragen – für sie nichts Außergewöhnliches.

Doch damit war die Diskussion offenbar nicht beendet. Edda zufolge habe die Mitarbeiterin verlangt: "Du musst dich anziehen."

Jacke reichte offenbar nicht aus

Die 24-Jährige zog daraufhin nach eigenen Angaben eine Jacke über. Das habe jedoch nicht gereicht. Sie sei anschließend aufgefordert worden, die Jacke auch zu schließen.

Besonders irritiert zeigte sich die Influencerin über eine weitere Aussage der Mitarbeiterin: "Dann meinte sie auch noch, wegen mir würde sich der ganze Flug verspäten." Vor allem der Umgangston stößt Edda sauer auf. Ihrer Ansicht nach gehe es nicht nur um mögliche Vorschriften, sondern auch darum, "wie man mit Leuten spricht."

Lufthansa nimmt Hinweise ernst

Gegenüber TAG24 erklärte Lufthansa grundsätzlich, dass Hinweise auf mögliche Probleme im Umgang mit Passagieren sehr ernst genommen würden. Entsprechende Vorfälle würden intern geprüft.

Zu einzelnen Fällen könne sich die Airline aus Datenschutzgründen allerdings nicht äußern.

Grundsätzlich gelte bei Lufthansa folgende Regel: "Lufthansa erwartet von allen Fluggästen eine Kleidung, die dem Charakter einer öffentlichen Reise entspricht und das Wohlbefinden der aus unterschiedlichsten Ländern stammenden Mitreisenden nicht beeinträchtigt."

Diese Vorgabe sei Teil der Beförderungsbedingungen. Entscheidungen würden von den Mitarbeitenden jeweils "mit Augenmaß und im Rahmen ihres Ermessens" getroffen.

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