Wien

Chef belästigte Zug-Stewardess – jetzt muss er zahlen

Ein Vorgesetzter soll eine Kollegin sexuell belästigt haben. Der Cateringbetrieb machte nichts dagegen, Profis der Arbeiterkammer halfen.

Heute Redaktion
Eine Catering-Angestellte wurde vom Vorgesetzten sexuell belästigt, die Arbeiterkammer half ihr.
Eine Catering-Angestellte wurde vom Vorgesetzten sexuell belästigt, die Arbeiterkammer half ihr.
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

In einem aktuellen Fall half die Arbeiterkammer nun einer Zug-Stewardess – die Frau soll von ihrem direkten Vorgesetzten sexuell belästigt worden sein. Zunächst sprach er die Betroffene auf ihre Oberweite an. Beim zweiten Mal äußerte er Spekulationen über ihre sexuellen Vorlieben in Anwesenheit ihres Lebensgefährten. Der arbeitete damals auch in dem Unternehmen. Die junge Frau arbeitete von November 2018 bis März 2021 als Stewardess bei einem Gastronomiebetrieb, der sich um die Verpflegung von Bahngästen kümmert.

Arbeitgeber ließ Frau im Regen stehen

Nach den Vorfällen tat die belästigte Frau genau das Richtige. Sie wandte sich an den Stellvertreter ihres direkten Vorgesetzten. Der informierte daraufhin seine Chefin. Sie stellte ein gemeinsames Gespräch in Aussicht. Zu diesem Gespräch kam es jedoch nie. Das Unternehmen blieb inaktiv. Immer wieder musste die Frau Initiative zeigen, weil der Arbeitgeber darin angeblich kläglich versagte.

"Bruder, hör auf!"

Der Vize-Chef soll gegenüber dem Freund der Frau gesagt haben: "Bruder, hör auf, er ist so einer, lass es, er macht das öfters." Das Unternehmen bot der Betroffenen angeblich keine Hilfe an. Die Frau war gezwungen, weiterhin mit dem übergriffigen Kollegen zusammenarbeiten. Sie wandte sich an die Arbeiterkammer. 

Insgesamt 6.000 Euro Schadensersatz

Die AK-Experten halfen schließlich der jungen Frau, Schadenersatz einzuklagen. Das Urteil gegen den Vorgesetzten selbst ist bereits rechtskräftig. Er muss an die Frau 2.500 Euro zahlen und ihrem Lebensgefährten 1.500 Euro. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat außerdem das Unternehmen in erster Instanz zu einem Schadenersatz von 2.000 Euro verurteilt. Das Unternehmen legte gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Berufung ein, es ist daher nicht rechtskräfigt. "Wo bleibt das Konzept gegen sexuelle Belästigung?", fragt die AK.

Erschütternde Lage in der Gastronomie

"Das Ausmaß, in dem Frauen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, ist erschütternd", so AK Arbeitsrechts-Bereichsleiter Ludwig Dvořák. "Die Auswertung unserer Arbeitsrechts-Fälle hat erneut gezeigt, dass die Gastronomie ein Problemfeld ist."

Wiens Gastro-Obmann Peter Dobcak habe unlängst medienwirksam angekündigt, gemeinsam mit der AK ein Schutzkonzept ausarbeiten zu wollen. Man warte allerdings bei der AK bis heute auf konkrete Schritte. Der aktuelle Fall zeige einmal mehr, wie wichtig ein gemeinsames Vorgehen wäre. "Wir stehen jedenfalls bereit", so die AK.

AK für strengere Gesetze

Ludwig Dvořák findet: "Arbeitgeber müssen ihre Fürsorgepflicht stärker als bisher wahrnehmen und Arbeitnehmer:innen vor Übergriffen schützen. Im vorliegenden Fall gab es weder vorbeugende Maßnahmen, noch ein klares Prozedere, wer was zu tun hat, wenn es einen Fall von sexueller Belästigung gibt."

Was Ludwig Dvořák besonders erschüttert habe, sei die Ansage des Stellvertreters, dass der Täter das öfter mache. "Und trotzdem hat jeder weggesehen! Die gesetzlichen Regelungen reichen nicht. Daher fordern wir die Anhebung des Schadenersatzes, den Unternehmen zahlen müssen, auf 5.000 Euro, wenn es im Betrieb kein nachweisliches Präventionskonzept gibt."

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